Darf ein Chef seine eigenen Lehrlinge bei der Gesellenprüfung der Handwerkskammer prüfen?
Die Frage sollte jetzt eigentlich noch ein wenig erläutert werden; Darf ein Chef im Prüfungsaussschuss der Handwerkskammer sitzen bzw. ihm die Werkstücke abnehmen/benoten ?
5 Antworten
Grundsätzlich nicht:
Befangenheit:
z. B. aus § 3 (2) Richtlinien zur Prüfungsordnung gem. § 41 BBiG + § 38 HWO
"Mitwirken sollen ebenfalls nicht der Ausbildende und die Ausbilder, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern"
genau: das trifft es auf den Punkt...
Selbstbenotung: "Schopenhauer setzen 6!!!"
generell darf es nicht so sein , aber es kommt schon vor, dass es nicht anders geht. Allerdings sind im Prüfungsauschuss immer mind. 3 Prüfer so dass es auch noch 2 andere Meinungen/Urteile geben wird, die dann im Zweifel wohl auch den Ausschlag geben werden.
Keine Angst die Handwerkskammer wird schon nicht gegen das Gesetz handeln. Benoten darf er es natürlich immer. Aber ob es auch in die Note einfließt fragst du am besten mal beim prüfungsauschluss nach,
Na, irgendjemand muss ja im Prüfungsausschuß sitzen - und das sind dann eben die Ausbilder (und auch Chefs und Meister) - ist doch auch sinnvoll, das sind doch die Praktiker, die die jungen Leute ausbilden.
Soweit ich weiß, darf er im Ausschuss sein, aber nicht als Vorsitzender. Kann mich aber auch dabei irren...
Naja, juristisch gesprochen müsste es eher lauten, grundsätzlich ja, sie sollen nur nicht.