Existenzgründung ohne Meisterbrief für Handy Reperatur Service
Hallo liebe gutefrage.net User,
Ich repariere seit circa 1 Jahr für meinen Bekanntenkreis und Freunde ihre defekten Handy´s. Ich möchte dieses auch offiziell für Handybesitzer tun und deshalb möchte ich mich mit einer Handy Reparatur Werkstatt selbständig machen. Ich wahr heute bei der IHK und die konnten mir in diesem Berufszweig nicht helfen da das für sie Neuland ist. Deshalb wurde mir gesagt ich soll einen Termin bei der Handwerkskammer machen. Zur Sicherheit rief die IHK Mitarbeiterin bei der Dame von der Handwerkskammer an und schilderte meinen Fall. Darauf sagte Sie das es ohne Meisterbrief wohl nicht ginge. Nun frage ich mich ob es überhaupt in der Handyreparaturbranche einen Meisterzwang gibt. Wer kann mir da weitere Informationen geben oder auf was soll ich aufpassen wenn ich mit der Dame spreche. Bitte nur antworten mit sachdienlicher Erfahrung oder solche die sich in dieser Branche Selbständig gemacht haben.(gerne auch per E-Mail) Disco2000@gmx.net
Mit freundlichen Grüßen
René
5 Antworten
Ich selbst hatte seit 2010 bis vor einigen Wochen eine derartige Werkstatt und mir ist die Bude wortwörtlich eingerannt worden, da ich im Umkreis von 20km die einzige iPhone Werkstatt hatte. Ich hatte sogar mit Mediamarkt hier in der Stadt eine Partnerschaft. Man muss sich einfach gut anstellen, ehrliche Arbeit machen und entsprechend seriös rüberkommen. Mundpropaganda ist die beste Werbung :)
Die IHK hat sich dabei nicht quergestellt und auch mit anderen Ämtern hatte ich keine Probleme, obwohl ich keinerlei (belegbare) Qualifikationen hatte.
Das Einzige was ich allerdings beachten musste, war die Tatsache, dass ich keine Lötarbeiten durchführen darf. Ich bin beim Finanzamt lediglich als "Teiletauscher" gemeldet.
Eine Haftpflichtversicherung ist allerdings ebenso Pflicht ;)
Ich hoffe ich konnte helfen.
Hallo,
ich habe mich 2013 in dem Bereich nebenberuflich selbständig gemacht. damals habe ich mich auch bei IHK und der Handwerkskammer kundig gemacht, aber die konnte mir nicht weiter helfen. Ich bin schliesslich durch mein Ersatzteil Lieferanten darauf aufmerksam gemacht, wenn ich fertige Teile austausche kein Meisterbrief oder eine zugehörigkeit bei der IHK oder Handwerkskammer benötige. diesen Sachverhalt wurde mir bei der Gewerbeanmeldung bestätigt.
Kurz gesagt kannst du das Gewerbe anmelden ohne IHK oder Handwerkskammer. Du solltest allerdings wissen was du tust.
In deine Kalkulation sollte dein Wohnort, Ersatzteilpreise, eventuell Ladenmiete eingehen.
Ich hatte mir eine kleine Werksattt in meiner Privatwohnung eingerichtet. Also Schreibtisch, Lupenlampe, Werkzeug und PC mit Drucker. Alles andere kommt nach und nach dazu.
Nach anfänglich 3 Kunden im Monat, bin ich mittlerweile im Durchschnitt bei 20.
Gruß André
PS: Trotzdem sind meine Angaben ohne Gewähr. Meine Gewerbeanmeldung war in München.
Sorry für die späte Antwort.
Ich habe "Reparaturen von Smartphones, Handys und Tablets" im Gewerbeschein stehen.
Hallo,
kannst du mir vielleicht sagen, welche Tätigkeiten du in deiner Gewerbeanmeldung angegeben hast?
Ich hatte "Reparaturen von Handys" angegeben und bekomme damit Probleme mit der Handwerkskammer. Jetzt muss ich mein Gewerbe ummelden.
Wäre super wenn du mir helfen könntest :)
Handys sind auch nur Elektrogeräte... Und die darf eben nicht jeder gewerblich reparieren. Dafür gibt es Elektrotechniker und die gehören zu den wenigen zulassungspflichtigen Handwerksberufen. Und ohne Meisterbrief oder Altgesellregelung bekommst du diese Zulassung nicht. Du darfst nur Steck- und Schraubverbindungen austauschen.
Rechne selbst aus ob du davon leben kannst . Für deine eigene Vorsorge braucht es im Monat rd. 800,.€ zzgl. Speisen und Getränke . Wieviel Umsatz mußt dafür erreichen ?
Im Regelfall sind etwa 4% vom Umsatz der Gewinn .
Mehr an den Fragesteller gerichtet, denn da ist bestimmt der gedankliche Reflex: Mache das doch nur nebenbei und mehr als Hobby.
Die Rentabilität kann natürlich etwas höher sein, wenn man Kosten wie Werkstatt, Verwaltungskraft u.ä. nicht hat. Trotzdem ist allein durch den Wert der benötigten Werkzeuge und wenn man die auch auslasten will Werbung zu machen.
Werbung kann man zwar durch Anzeigen in Blättern wie den "Heißen Draht" minimieren und obwohl man dort vermutlich schon bei der eigenen Zielgruppe angekommen ist, kaum Reaktionen bringen.
Ein Großteil der Geräte werden schon wegen des technischen Fortschritts alle zwei Jahre ausgetauscht. Durch Möglichkeiten der Synkronisation der Daten wird sich da wohl auch nicht viel ändern. Die Mobilnetz-Betreiber versuchen seit Jahren von den hohen Preis-Subventionen weg zu kommen, da wird auch in Zukunft was passieren. Doch ob sich hier die Bereitschaft erhöht, weitere Jahre die Lebensdauer zu erhöhen und auf Reparaturen zu setzen bezweifele ich stark.
Damit wird man zwar scheinbar ein kleines Zubrot generieren können, setzt man aber die tatsächlichen Kosten an, wird es bei der Liebhaberei bleiben. Das ganze wird vermutlich kaum eine Chance erhalten überhaupt einen Totalgewinn zu erzielen. Unabhängig vom bestehenden Meisterzwang.
Es gab im Bereich des ehemaligen Berufsfeld der Radio- und Fernsehtechniker Veränderungen. Grob gesprochen geht es jetzt um Elektronik. Das war bisher schließlich auch der Meisterpflicht unterworfen. Es wurde bei der Öffnung dieser Berufsfelder auf die Gefährdung durch "unerfahrene Anbieter" geachtet und man kann es als verständlich ansehen, dem Bedürfnis nach Existenzsicherung.
So dürfen Leute ohne Meister zwar nach bestimmten Formalien weiße Raufaser-Tapeten kleben und streichen, aber sie dürfen keine Abtönfarbe verwenden.
Solltest Du in Deinem Bereich eine Ausbildung haben, einen Techniker-Abschluss in der Tasche haben oder ein Studium im Bereich Elektronik erfolgreich abgeschlossen haben, da könnte es vielleicht Wege für die Handwerkskammer geben, Dir den Zugang zum Markt zu erlauben.
Ansonsten sehe ich schwarz. Sicher lohnt eine Klage für ein höchstens als Hobby taugliches Gewerbe nicht. Und ob man da eine Chance hätte, dass das deutsche Berufsrecht gegen Gemeinschaftsrecht oder andere Normen im Konflikt steht glaube ich an der Stelle nicht wirklich. Bei Interesse solltest Du Dir da aber auf alle Fälle einen qualifizierten Rechtsrat einholen!