Ist im Heizungsraum ein Ölabscheider im Bodenablauf Pflicht, wenn sich der Öltank in einem separaten versiegelten Raum befindet?
4 Antworten
wenn der aufstellraum faktisch öldicht ist, ist ein ölanscheider natürlich nicht pflicht.
wobei ich auch ehrlich gesagt ein wenig daran zweifele, dass ein ölabscheider im falle eines falles, wäre es denn nicht so, wirklich ausreichen würde. immerhin haben die dinger ja nur ein begrentes fassungsvermögen und sind eigendlich nur dafür gedacht, lecköl aus kompressoren etc. oder beim autowaschen anfallende ölverschmutzungen aufzufangen.
aber wie gesagt, wenn es 2 verscheidene räume sind, und der tankraum als öldicht zu bezeichnen ist, also mit spezieller ölschutzfarbe mehrlagig in unterschiedlichen farben gestrichen, dann sollte es da keinerlei probleme geben.
lg, Anna
du hast natürlich ein separater raum wo mehr wie 5.000 Liter im Keller sind ( Heizöl ) an deiner stelle würde ich bei der Kreisbehörde vorstellig werden und nachfragen und ein Vorort Termin machen bei dir eventuell mußt du den Ablauf zumauern
Wenn im Heizungsraum ein Bodenablauf vorhanden ist muss der entweder verschlossen und versiegelt werden, oder wenn der Ablauf bleiben soll durch einen Ablauf mit Ölabscheider ersetzt werden.
Wenn die Tür des Lagerraums auf die Auslaufhöhe des Tanks hochgemauert und mit Versiegelung versehen ist, dann nicht. Natürlich muß ein evtl. vorhandener Abfluß in disem Fall verschlossen und gleichfalls versiegelt werden.
Der Öltank ist Kellerverschweißt in einem speziellen Stahltank und in einem komplett anderen Raum, der nur von oben über eine Lucke zugänglich ist :)