Welche Pflicht hat ein erwachsenes Kind?
Wenn das erwachsene Kind noch zuhause wohnt, hat es doch sicherlich auch Pflichten (z.B. Mithilfe im Haushalt). Gibt es gesetzliche Richtlinien oder welche Rechten haben Eltern, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet?
9 Antworten
pflichten hat nicht nur ein erwachsenes Kind. Pflichten sollten einem Kind von klein auf beigebracht werden.
Gesetzliche Pflichten haben sie nicht aber dennoch sollten sie minimale Hilfen im Haushalt schon von klein auf errichten. Es schadet einem kleinen Wurm nicht dass er mal der Mama beim Spielzeugaufräumen hilft oder beim Kochen(auch wenn er sich dabei schmutzig macht) oder auch beim Bett umziehen(dann sind sie meist drollig wenn sie mit der polsterkappe phantom spielen) oder was weiss ich was noch alles. Alleine sollten sie aber gewisse Sachen von klein auf nicht tun, weil sie sich dann viel zu schnell langweilen.
einfach durch Spaß und Spiel manche sachen beibringen und dann wissen sie von selbst dass sie auch manche sachen selber im haushalt machen sollen.
Es gibt keine Vorschriftten des Gesetzgebers. Wenn Dein Kind aber meint, überhaupt nichts tun zu müssen, drehe doch Spieß einfach um. Wasche die Wäsche nicht mehr, es gibt nichts zu Essen (wenn dann nur gegen Wirtschaftsgeld), keine Reinigung des Zimmers mehr usw. - ist hart aber es hilft.
Das Meiste ist hier völlig falsch! Unwissenheit schützt vor Torheit nicht. Vielleicht sollte man doch mal im BGB nachlesen, z.B. § 1618a BGB Pflicht zu Beistand und Rücksicht: Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. oder auch: § 1619 BGB Dienstleistungen in Haus und Geschäft: Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten. Genauso ist es mit dem Unterhalt. Das kann sich auch umdrehen, so dass Kinder für die Eltern zahlen müssen: vgl. hier: § 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Ob es gesetzliche Richtlinien gibt, weiß ich nicht.
Wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, werden die Eltern finanziell mit dem Kindergeld unterstützt.
Was die Hilfe im Haushalt betrifft, hängt von der Erziehung ab und von der Schmerzgrenze der Mutter.
Ein Kind, das nie im Haushalt helfen mußte, wird es auch als Erwachsener nicht plötzlich anfangen.
Es sollte alles Hand- und Hand gehen. Je weniger das erwachsene Kind aber freiwillig tut, desto weniger würde ich auch für das Kind machen. Ich würde zum Beispiel nicht mehr sein Zimmer aufräumen und putzen und auch seine Wäsche nicht dort herausholen. Waschen und Trocknen würde ich sie noch, dann aber unaufgefaltet und ungebügelt in das Zimmer des Kindes legen.
Ich weiss nur, dass es gesetzlich verankert ist, dass die Eltern ihr Kind bis zum Ende der ersten Ausbildung/Studium finanzieren müssen, max. bis 27 Jahre. Alles andere war und ist Erziehung und wenn das "Kind" nicht mithilft im Haushalt, dann ist da wohl was falsch gelaufen.