Ist eine Erwerbsminderungsrente Pfändbar?
Ich habe ein P-Konto, dennoch ist meine Frage , würde eine EMRente pfändbar sein ?
8 Antworten
Hallo biggi20171959,
Sie schreiben:
Ist eine Erwerbsminderungsrente Pfändbar?Ich habe ein P-Konto, dennoch ist meine Frage , würde eine EMRente pfändbar sein ?
Antwort:
Grundsätzlich "Ja", diverse Ausnahmen bestätigen diese Regel!
https://rentenbescheid24.de/darf-meine-rente-gepfaendet-werden/
Auszug:
Die Rente ist wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Es gelten die aktuellen Pfändungsfreigrenzen.
So steht es in § 850c ZPO.
Pfändbar sind im allgemeinen:
monatliche Rente,
Einkommen aus Hinzuverdienst,
Betriebsrente usw.
In diesen Fällen kann der Gläubiger die Zusammenrechnung der Renteneinkünfte beantragen, § 850 e Zivilprozessordnung. Aufgepasst! Ab dem 01.07.2017 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen. So ist jetzt der pfändungsfreie Betrag aus Einkommen für einen alleinstehenden Menschen ohne Kinder bis 1139 € Netto. Dies ist ein erheblicher Anstieg. === Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit Konradja, es ist eine Rente. Warum sollte die nicht pfändbar sein?
Eine Erwerbsminderungsrente kann durchaus auch 1500€ betragen.
Hallo biggi,
grundsätzlich nein (§ 850 b Abs. 1 Nr.1 ZPO). Allerdings schränkt Abs. 2 dies ein. Demnach kann die EMR im Rahmen der im § 850 c Abs. 1 ZPO geltenden Freigrenzen (siehe auch Pfändungstabelle) unter den in § 850 b Abs. 2 genannten Umständen ebenfalls gepfändet werden.
Die Freigrenze entspricht dabei dem für das P- Konto errechneten individuellen Freibetrag.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Gruß
itasca
Auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist grundsätzlich pfändbar wie jedes andere Einkommen auch.
Entscheidend ist die Höhe der Rente. Alles, was über das unpfändbare Einkommen hinaus geht, sprich über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann auch gepfändet werden. Das ist also völlig unabhängig von der Einkommensart.
Jedes Guthaben auf einem Konto ist pfändbar, wenn eine Summe X überschritten wird.
Lesen und verstehen, scheint nicht deine Stärke zu sein!
Frage war doch, ob die EMRT pfändbar ist, nicht das Konto.