Ist es strafbar, wenn man ausgeliehene Sachen nicht zugibt?
Angenommen ich habe einen Freund DVDs oder Spiele ausgeliehen, und wir haben kurz darauf starke Auseinandersetzungen, sodass wir uns nicht mehr leiden. Nun verlange ich meine DVDs oder Spiele zurück doch er verweigert es und er gibt sie mir einfach nicht.
Macht er sich dadurch strafbar? Was ist wenn ich es nicht beweisen kann das es meine DVDs oder Spiele, und was wenn doch?
10 Antworten
Strafbar macht man sich prinzipiell nur, wenn man gegen das StGB verstößt.
In diesem Falle ist es § 246 - Unterschlagung.
Also ja.
Du darfst also die Staatsanwaltschaft einschalten.
Ich sehe das nicht als Unterschlagung, da sich der Freund den Gegenstand nicht rechtswidrig zugeeignet hat, sondern dieser freiwillig herausgegeben wurde.
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Es handelt sich also um einen zivil-rechtlichen Prozess, in dem der Eigentümer nachweisen muss, dass er auch tatsächlich die Eigentumsrechte hat.
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Wenn ich eine Mietsache einfach nicht zurück gebe, mach ich mich ja auch nicht gleich strafbar!
Gern geschehen.
nach 985 BGB hat der eigentümer das recht auf herausgabe ;-)
endlich zahlt sich das jurastudium aus ;-)
Oder auch nicht.
Aufgrund einer Rechtsnorm aus dem BGB kann sich niemand strafbar machen.
Der Eigentümer hat zwar ein Recht auf Herausgabe, aber somit nur einen vor Gericht durchsetzbaren Anspruch.
Strafbar macht sich da aber keiner.
hab ich irgendwas von STRAFBAR geschrieben????
Gesetzlich bist Du verpflichtet , augeliehenes zurückzugeben.Vor Gericht verlierst Du jeden Prozess...
Faustrecht androhen klappt wirste sehen, er ist auch kein Freund
Der Eigentümer kann vom Besizter die Herausgabe verlangen. Wenn du (Eigentümer) also eine DVD an einen Freund (Besitzer) verleihst, dann kannst du zu ihm sagen: "Gib meine DVD wieder heraus."
Wenn er die DVD nicht herausgibt, dann ist das noch keine Straftat. Dann müsstest du ihn auf Herausgabe vor einem Zivilgericht (nicht Strafgericht) verklagen. Wenn du nicht beweisen kannst, dass die DVD dein Eigentum ist, dann wird das Gericht allerdings höchstwahrscheinlich nicht in deinem Sinne entscheiden. Dann hättest du auch noch die Gerichtskosten und den Anwalt deines Freundes zu zahlen.
Du bist also der Meinung eine widerrechtliche Eigentumsaneignung ist keine Straftat. Diebstahl und Raub sind auch widerrechtliche Eigentumsaneignungen ...
Ich rede jetzt nicht von der Beweisbarkeit! ;-)
Da ist ja genau der Unterschied! Widerrechtliche Aneignung von Eigentum durch Diebstahl/Raub ist strafbar.
Wenn die Sache jedoch freiwillig zur Nutzung herausgegeben wurde, kann doch keine Straftat vorliegen, nur weil der "Besitzer" die Sache nicht zurück gibt.
--> Vergleiche Mietesache!
Diese Antwort ist richtig und hätte den Stern verdient!
Aber das wird der Staatsanwalt schon mitteilen, dass er an dem Fall "rechtlich" gesehen kein Interesse hat. :-)
Das hört sich doch viel versprechend an, vielen Dank.