Hab ich mich dadurch strafbar gemacht und bekomm ich wenn es zum Gericht kommt, Probleme?
Hallo
Ich habe letztens meine Jacke auf KleiderKreisel zum Kauf angeboten. Schnell meldete sich schon ein Käufer und wir handelten, bis wir uns auf einen Preis einigten. Bevor er diesen Artikel kaufte schrieb ich dass ich diesen Artikel nicht mehr verkaufen möchte. 20 Minuten später hatte er diesen Artikel schon gekauft. Er hat gesagt wenn ich die Jacke nicht zu ihm schicke er vor Gericht geht. Also habe ich schnell die Transaktion abgebrochen, sodass er sein Geld wieder bekam. Jedoch sagte er er würde Das Team von Kleiderkreisel nach meinen Daten fragen und ich bekomme in Zukunft ein Brief vom Gericht. Er meinte ich könnte bis zu 1000€ zahlen müssen. Ich denke er wollte mir nur Angst machen, sodass ich ihm den Artikel noch schicke. Trotzdem habe ich irgendwie große Angst. Hab ich mich rechtlich strafbar gemacht und wenn es vor Gericht kommen sollte, müsste ich dann Geld zahlen? Darf außerdem das Team von KleiderKreisel meine persönlichen Daten weitergeben?
vielen Dank
5 Antworten
Einfach so dürfen die von KleiderKreisel natürlich nicht deine Daten rausgeben. Warum hast du nicht dein Produkt aus dem Angebot rausgenommen?
Du hast geschrieben, dass er 20 Minuten NACHDEM du das gesagt hast, das Produkt über die Seite gekauft hat. Warum war es nicht sofort nachdem du das gesagt hast runter von der Seite? Es geht mir hier darum, ob es technisch nicht möglich war oder warum sonst.
Strafbar hast Du Dich nicht gemacht. Aber das kann für Dich ganz schön teuer werden. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und musst ihn erfüllen. Der Käufer kann auf Erfüllung klagen und Du trügst die Kosten, da Du verurteilt würdest. Der Käufer könnte den Artikel auch woanders kaufen und von Dir den Mehrpreis verlangen, den er dann ggf. zu zahlen hätte. Kann der Gegner sogar beweisen, dass er die Jacke bereits mit Gewinn weiterverkauft hat, schuldest Du den entgangenen Gewinn.
Schnell meldete sich schon ein Käufer und wir handelten, bis wir uns auf einen Preis einigten.
Und somit ist ein nach den BGB rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen, den der Käufer natürlich auch durchsetzen kann.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=&find=Kaufvertrag_Vertragsabschluss__Zustandekommen
Ob er dazu von Kleiderkreisel Deine persönlichen Daten bekommt weiß ich nicht, ich könnte es mir aber gut vorstellen, da diese Plattformen in solchen Fällen rechtlich dazu verpflichtet sind.
wir handelten, bis wir uns auf einen Preis einigten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde vermutlich ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen, da Einigkeit über die essentialia negotii bestand.
Der Käufer könnte durchaus auf Erfüllung klagen.
Wie alt bist du eigentlich?
Er kann dir nichts! Deine Daten dürfen auch nicht einfach so an Dritte weitergegeben werden.
Hab ich ja danach aber er hat es genau dann gekauft als ich es geschrieben habe