Freigang, was passiert wenn mann nicht zurück kommt (Gefängnis) [Recht auf Freiheit nicht strafbar]?
Zum Beispiel ist ja aus dem Gefängnis ausbrechen an sich nicht strafbar, da jeder Mensch das Verlangen nach der Freiheit hat doch er kann für evtl. Sachbeschädigungen, Verletzungen der Beamten etc.. bestraft werden.
Doch wie ist es, wenn man Freigang hat und dann einfach nicht zurückkehrt? Kann dies bestraft werden?
5 Antworten
Die Flucht an sich ist nicht strafbar, aber alles was mit dieser Flucht zusammenhängt, kann strafbar sein. Falls Du also bei der Flucht jemanden körperlich verletzt, wirst Du Dich in einem neuen Prozess dafür verantworten müssen und wenn Du etwas bei der Flucht oder extra für die Flucht beschädigst, wirst Du Dich für die Sachbeschädigung zu verantworten haben.
Wenn Du als Freigänger nicht zurück kommst, geht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Fahndung nach Dir raus und Du wirst Deinen Freigänger-Status verlieren, d.h. man wird Dich in den geschlossenen Vollzug verlegen, wenn Du wieder gefasst worden bist.
Dann solltest du dir im klaren sein das es wenn es nicht klappt du keinen freigang mehr bekommst, ich kenne einen der hat das gemacht vor 4 Jahren der läuft immerhin noch draußen rum er geht halt auf keine Veranstaltungen oder fährt abends kein Auto nimmt die krankenkarte seines Bruders und deren ausweise er war sogar vor 2 Wochen im Urlaub weil sein Bruder ihm sehr ähnelt! Aber er ist nicht glücklich damit! !! Und überlegt sich zu stellen
Eine vorzeitige Entlassung nach soundsoviel Prozent der abgesessenen Strafe kannst du dann vergessen (es sei denn, du wirst nicht gefasst...). Und einen weiteren Freigang gibt es natürlich auch nicht mehr
Ich kenn mich da ehrlich gesagt nicht aus aber ich gehe dann mal davon aus, dass das in dem Fall auf lange Zeit der letzte Freigang gewesen ist.
aus dem freigang nicht zurückkehren ist auch flucht, oder?
genau und flucht ist nicht strafbar. er verletzt lediglich seine bewährungsauflagen