Ware aufteilen in 2 Pakete? (China Import)

3 Antworten

Das geht schon, aber Du musst dann für jedes Paket Versandkosten zahlen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird sowieso für jede Sendung fällig. Ich würde aber erst warten, bis für die erste Sendung die Versandbestätigung kommt und dann den zweiten Teil bestellen, nicht dass es doch noch zusammen gepackt wird und alles auf einmal berechnet wird. Bei einer Bestellung bekommst Du ja eine Rechnung über die Gesamtmenge und dann musst Du Zoll bezahlen. Wenn man in 2 Sendungen mit 2 Rechnungen aufteilt, ist es legal.

Arnae 
Beitragsersteller
 12.07.2012, 11:13

Danke für die Antwort. Das Problem ist das der Zoll von Person A die Rechnung bzw. einen Kontoauszug für eins der Pakete sehen will, da er den Preis nicht glaubt. Das Geld wurde jedoch für beide Pakete aufeinmal bezahlt und somit steht die komplette Summe auf dem Kontoauszug. Könnte das Probleme geben?

meini77  12.07.2012, 12:34
@Arnae

in diesem Fall, ja. Denn dann besteht aus Sicht des Zolls die Lieferung eben aus 2 Paketen - was ja auch der Fall ist.

Aber die Einfuhr-Umsatzsteuer muss der Importeur ja sowieso zahlen, ob bei 150 oder 300 EUR. Lediglich Zölle kommen bei Werten ab 150 EUR hinzu. Manche Waren sind sogar zollfrei, für andere fallen i.d.R. zwischen 5 und 15% an. Das ist ja nicht sooo schrecklich viel.

Ja es ist legal. Denke aber daran das durch das aufteilen in 2 Sendungen die Versandkosten stark steigen können, evtl. über das was du an Zoll bezahlt hättest.

Viele Artikel (z.B. PC Kram, Handys) sind ja zollfrei, macht also keinen Sinn. Of liegt der Zoll um die 5% - bei EUR 300 gesamt sind es dann gerade mal EUR 15 Zoll, ich zweifel daran das die Kosten für eine 2. Sendung darunter liegt.

Wie du deine Ware verschickst bzw. verschicken lässt bleibt dir überlassen. Oftmals hat man hierauf auch keinen Einfluss. Allerdings gibt es den §23 Abs.3 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWV). Nach der Begriffsbestimmung gilt:

Einfuhrsendung ist die Warenmenge, die an demselben Tage von demselben Lieferer an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.

Solltest du also deine Sendungen unter diese Norm subsumieren können, sparst du somit keine Zölle oder andere Einfuhrabgaben. Durch die vermutlich höheren Beförderungskosten (die zum Zollwert gehören) kommt es dann natürlich zu einer höheren Einfuhrabgabenbelastung.