Einladung zum Diebstahl
Soo jetz mal eine komplett bekloppte frage. Mal angenommen an meinem Balkon lehnt eine Leiter so das man hochklettern kann. Mache ich mich dadurch selbst Strafbar oder bzw. bin ich dann Gesetuzlich gesehen selber dran schuld und meine versicherung zahlt dann nicht mehr wenn jemand einbricht?
7 Antworten
du machst dich nicht STRAFBAR. was manche leute hier so schreiben. was für ein straftatbestand soll dass sein? gar keiner nein. die versicherung würde in jedem fall nicht zaahlen. denn es wäre eigenverschulden. aber einbruch ist einbruch nur weil eine leiter an deinem balkon lehnt gibt es noch lange keionem das recht einzubrechen. der dieb würde dafür gesetztlich belangt werden. die versicherung zahlt aber nicht
Das wird wahrscheinlich genau darauf hinauslaufen. Die Versicherung sagt, dass du durch dein grob fahrlässiges handeln die Einbrecher ja fast schon eingeladen hast deine Wohnung leer zu räumen.
Bei gewerblichen Läden, kann die Versicherung sogar die Zahlung (zumindest zum Teil) verweigern, wenn du nach Ladenschluss den Schlüssel im Schloss nur einmal und nicht zweimal rumgedreht hast. Die Begründung ist, dass du es den Dieben zu einfach gemacht hast und eine Mitschuld hast.
Du machst dich selbst strafbar weil du den Dieb so zusagen Eingeladen hast. Eigentlich dämlich genau wie ich heute ich Fernsehen gehört habe dass der Mörder von dem Jungen jetzt Schmerzensgeld bekommt weil ein Plizist ihm schläge angedroht hat.Gegen die menschenrechte. Wo leben wir eigentlich !!!!!!!!!!!!!!!! BESCHEUERT!!!!!!!!!!!!!!!!!
DU HAST JA KEINE AHNUNG !!! DU SONDERSCHÜLER
Dich trifft eine Teilschuld, eventuell könntest du auch alles zahlen müssen. Aber das mit der Leiter müssen sie halt erst rausfinden, es sei denn du sagst nichts ;)
Strafbar wäre so etwas nicht, ausser Du machst es mit Absicht, um z.b. die Versicherung zu betrügen oder um ein Teil an der Beute zu bekommen. Dann wäre es schon strafbar.
Allerdings sieht das versicherungstechnisch völlig anders aus. Früher hat man dann bei der Hausrat sogar gar nicht bekommen. Heute hat sich die gesetzgebung geändert und sie müssen anteilig an der Mitschuld zahlen, dürfen aber für die Mitschuld einen angemessenen Prozentbetrag abziehen.
Dann kommt es drauf an, ob sie wirklich da eingestiegen sind, ob man über die Leiter leicht reinkam oder nicht, ob die Leiter für den Dieb erkennbar war ohne vorher aufs Grundstück zu gelangen, ob jemand zu Hause war oder ob vielleicht die Leiter auch nur kurzfristig aus versehen dort hingelangt ist (z.b. weil ein Bekannter sie zurückgebracht hat und Anweisungen falls interpretiert hat oder ob ein Kind sie unbemerkt dort angebracht hat, dem die Auswirkungen nicht bewusst waren)
Wir leben in einem Rechtsstaat und die Rechte des Menschen sind unantastbar. Dazu gehört auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit jedes Individuums und sei es auch so verabscheuungswürdig wie der Typ.
Wäre das nicht so, dann wären wir nur noch einen kleinen Schritt von der Einführung der Folter zur Erlangung von Informationen von Verdächtigen entfernt. ... und verdächtig kann jeder mal sein, selbst der unbescholtenste Bürger.