Ist es strafbar sich im Internet als 11 Jähriges Mädchen auszugeben und Pedos zu verarschen und zu enttarnen?
Ich habe halt ein bisschen mit denen geschrieben und dann irgendwann wenn die mehr wollten,geschrieben, dass ich von der Polizei wäre und der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. Halt damit die einen Schreck bekommen.
4 Antworten
Viel interessanter wird deine Amtsanmaßung, du gibst dich im Internet als Polizist aus und das ist allemal kein dummer Kinderstreich, das wiederum kann entweder eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe geben.
Für den Chat an sich wirst du nicht rechtlich belangt, allerdings kann dich der Seitenbetreiber von der Plattform kicken ggf mit einem permanenten Bann.
Das ist keine Amtsanmaßung. Bitte lies des §132 StGB nochmal aufmerksam und lass ihn dir von deine Prof. des Vertrauens erklären.
Fühlst du dich jetzt etwa stark? Du solltest den Mund mal nicht zu voll nehmen, komm mal den richtigen in die Quere und der zeigt dir dann in Form einer Anzeige wo der Frosch die Locken hat, mein mal nicht das du, nur weil du im Internet herumkasperst völlig anonym bist.
Bestimmt lustig, so traurig das auch im Allgemeinen ist. Durch für jemand anderen ausgeben ist im Internet nicht verwerflich. Allerdings darfst Du dich nicht als Polizeibeamter ausgeben, wenn Du keiner bist. Das ist Amtsanmaßung und ist strafrechtlich verfolgbar.
Pädophil zu sein ist an sich nicht strafbar. Die Auslebung allerdings schon. Solltest du ernsthafte Sorgen haben, solltest Du die Situation der Polizei melden.
Das ist keine Amtsanmaßung. Bitte lies des §132 StGB nochmal aufmerksam und lass ihn dir von deine Prof. des Vertrauens erklären.
Für eine mögliche Strafverfolgung ist dabei grundsätzlich unerheblich, ob es sich bei der Tat ausschließlich um einen Scherz handelt, mit dem Sie Freunde oder den Nachbarn hereinlegen wollen. Denn die zuständigen Behörden werten dies als Amtsanmaßung. Wer sich als Polizist ausgegeben und entsprechend verhalten hat, muss demnach mit einer Anzeige und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Auch wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, steht er kurz davor, einen Schritt zu weit zu gehen. Der Rest ist Klugscheißerei
Fakt ist, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist. Es wird keine Diensthandlung bzw. hoheitliche Aufgabe unbefugt ausgeführt.
Eine Amtsanmaßung liegt nicht vor. Ihm das vorzuwerfen ist also nicht richtig.
Lg
So leicht kann man die IP Adresse nicht raus bekommen.
Ja schon, nur wenn man eine Email versendet die sozusagen verseucht ist und sie öffnet ihn dann hat er schon ihre IP-Adresse, zwar ist das nicht 100% genau, aber es kann ihm schon helfen sie aufzuspüren, vorallem wenn es sich um kleinere Orte handelt. Deshalb ist vorsicht bei EMAILS und anderen Apps bzw. Plattformen vorsicht geboten!!
Lg
Achso. Danke.
Es ist nicht strafbar. Selbstjustiz aber schon.
Nein ist es nicht. Selbstjustiz wäre es erst,wenn er die "bestrafen" würde bzw gewalt anwenden würde
Ja, das ist aber das Ziel von solchen.
Nein war es nicht
Ja aber die werden damit sicher nicht zur Polizei gehen glaube ich haha