Ist es schon strafbar, in der Öffentlichkeit zu masturbieren?
http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html oder ist es tatsächlich nur strafbar, sich direkt nackt in der Öffentlichkeit auszuziehen? gehört also dazu auch schon Se*x haben in der Öffentlichkeit? Ernst gemeinte Frage bitte nicht löschen
6 Antworten
Du darfst dich weder Ausziehen, noch Mastubieren ganz geschweige Sex haben in der Öffentlichkeit. Sieht es wer, und ruft die Polizei bist du aufjedenfall gearscht, und glaub mir wenn es Kinder sehen da verstehen die meisten auch null spaß und das ist auch gut so.
Strafbar ist es wenn andere beteiligt werden durch deine Anwesenheit.
Solange unbemerkt und ohne Beteiligte, kannst machen was du willst.
Liest du überhaupt das Gesetz, das du verlinkst? "sexuelle Handlungen" sind nicht "ausziehen", sondern eben dein geliebtes masturbieren und sonstige dem Sex zuzuordnende Handlungen.
Das masturbieren in der Öffentlichkeit ist auch eine "Sexuelle handlung" und zählt somit auch unter Erregung Öffentlichen Ärgernisses.
PS das bloße nackt sein in der Öffentlichkeit ist bloß eine Ordnungswidrigkeit.
Nein, eine strafbare Handlung, die im ersten Teil dieses Gesetzes geregelt ist (§ 183 Exhibitionistische Handlungen)
Fällt glaube ich unter erregung öffentlichen ärgernisses.
vor allem erregung *g