Darf das verbotene Horst-Wesel-Lied "Die Fahne hoch" in YouTube stehen?
Dieses Kampflied der SA, das etwas später zur Parteihymne der NSDAP avancierte, ist gemäß § 86a StGB verboten. Mich irritiert, dass es dennoch auf YouTube der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Und mache ich mich strafbar, wenn ich es auf meinem Rechner speichere?
11 Antworten
Allgemein gilt:
Beschlagnahmte Sachen, darunter fallen beschlagnahmte Musik, Computerspiele, Bücher, verfassungswidrige Symbole wie eben Hakenkreuze und so weiter und sofort unterliegen einem Verbreitungsverbot, nicht jedoch einem Konsumverbot.
Soll heissen: man kann in Deutschland im Großen und Ganzen in seinen eigenen 4 Wänden tun und lassen was man will, solange man niemand anderen dabei schädigt (klar... man darf niemanden zu Hause foltern oder sich Kinderpornos angucken... dabei sind Minderjährige zu Schaden gekommen, weshalb diese Thematik mit Recht untersagt ist).
Theoretisch kann man zu Hause ne Hakenkreuzfahne an der Wand haben, Wolfenstein 3D spielen und dazu Landser und Kraftschlag und wie die Naps alle heissen hören, selbst wenn die Kripo direkt daneben steht. Gibt man diese Sachen jedoch an andere weiter (egal ob entgeldlich oder nicht) macht man sich strafbar.
alle länder ausser deutschland dürfen es sehen. ich find es schlimm, wie die deutschen am gängelband laufen müssen. überlegt mal, wie lange der krieg schon vorbei ist.
verbotenes: http://www.hagalil.com/deutschland/rechts/erkennungszeichen/rechtsextremismus.htm
hagalil ist jüdisch, da dürfte wohl alles gesagt sein.
wenn es verboten ist dann dürfte es nicht dort sein ist doch genau wie diese ganzen cd´s wie schulhof darfst du ja auch nicht haben und veröffentlichen
die schulhof cd der NPD ist erlaubt,du meinst Landser und sowas wahrscheinlich
Ich wäre da vorsichtig. Es gibt ja ein Gesetz, das Wiederbetätigung unter Strafe stellt. Symbole könnten in diese Richtung - jedenfalls bei Bekanntwerden - ausgelegt werden.
Soweit ich weiss, machst Du Dich nicht strafbar nur weil Du das Lied auf deinem heimischen PC hast. Verbreitest Du es aber ( auf CD, MP3 , auf Deiner Hompage ) machst Du Dich m.E. strafbar .