Erregung öffentlichen Ärgernisses in der eigenen Wohnung
Um diese Jahreszeit scheint gegen 18 Uhr die Sonne in meine Wohnung. Darf ich mich nackt ausziehen und mich ans offene Fenster stellen, um ein Sonnenbad zu nehmen? Oder ist das strafbar nach § 183a StGB, auch wenn es innerhalb der Wohnung geschieht.
9 Antworten
in deinen Räumen kannst du tun was du möchtest, solange keiner Einblick hat. wenn du also nackt auf deinem Bett liegst, die Vorhänge aufziehst, und ein nachbar dir direkt zusehen kann, dann ist das Erregung öff. Ä. Am Fenster dementsprechend auch. du musst dafür sorgen, dass niemand die sehen kann, dann ist alles ok und du kannst dich DANN sogar in der Öffentlichkeit irgendwohin nackt legen (wenn gewährleistet ist, dass dich niemand sehen kann
Supi, mal wieder eine Antwort ausgezeichnet, die komplett Falsch ist.
ja, das könnte er! wenn dich Kinder sehen würden, dann könnte es richtig Ärger geben....
Wegen was ?
Klar kann er das, bringt ihm aber nix. Die Klage wird 100% abgewiesen und auch ein Owi-Verfahren wegen § 118 OWiG wird eingestellt weil der Schutz der Wohnung hier weit überwiegt.
Da hat keiner rein zu gaffen, fertig.
Es ist ein Unterschied ob ich mich nackt auf das Bett lege oder durch die Wohnung laufe und der Nachbar sieht mich (das ist kein Problem) oder ob ich mich nackt und provokant auf den Balkon oder das Fenster stelle (das könnte ein Problem sein).
Wenn Du hier schon den § anführst, dann lies ihn doch auch mal.
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Seit wann ist Deine private Wohnung öffentlich und seit wann ist sonnenbaden eine sexuelle Handlung ?
ja, solltest du lassen
Mach das lieber nicht, kann teuer werden.
stell dich doch ans fenster und onanier
Genau DAS wäre dann allerdings wirklich das allseits falsch Zitierte öffentliche Ärgernis nach §183a
kein Platz...dort warst schon du.
hinten ist ein Privatweg, der nur von den Mietern benutzt wird; also könnte ein Mieter, der zufällig vorbeikommt, mich verklagen, wenn er wollte?