Erregung öffentlichen Ärgernisses in der eigenen Wohnung

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in deinen Räumen kannst du tun was du möchtest, solange keiner Einblick hat. wenn du also nackt auf deinem Bett liegst, die Vorhänge aufziehst, und ein nachbar dir direkt zusehen kann, dann ist das Erregung öff. Ä. Am Fenster dementsprechend auch. du musst dafür sorgen, dass niemand die sehen kann, dann ist alles ok und du kannst dich DANN sogar in der Öffentlichkeit irgendwohin nackt legen (wenn gewährleistet ist, dass dich niemand sehen kann

DAAhN  08.08.2013, 02:37

Supi, mal wieder eine Antwort ausgezeichnet, die komplett Falsch ist.

alfons0912 
Beitragsersteller
 02.08.2013, 18:25

hinten ist ein Privatweg, der nur von den Mietern benutzt wird; also könnte ein Mieter, der zufällig vorbeikommt, mich verklagen, wenn er wollte?

tapri  03.08.2013, 10:48
@alfons0912

ja, das könnte er! wenn dich Kinder sehen würden, dann könnte es richtig Ärger geben....

DAAhN  08.08.2013, 02:38
@tapri

Wegen was ?

DAAhN  08.08.2013, 02:50
@alfons0912

Klar kann er das, bringt ihm aber nix. Die Klage wird 100% abgewiesen und auch ein Owi-Verfahren wegen § 118 OWiG wird eingestellt weil der Schutz der Wohnung hier weit überwiegt.

Da hat keiner rein zu gaffen, fertig.

Ursusmaritimus  02.08.2013, 18:24

Es ist ein Unterschied ob ich mich nackt auf das Bett lege oder durch die Wohnung laufe und der Nachbar sieht mich (das ist kein Problem) oder ob ich mich nackt und provokant auf den Balkon oder das Fenster stelle (das könnte ein Problem sein).

Wenn Du hier schon den § anführst, dann lies ihn doch auch mal.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Seit wann ist Deine private Wohnung öffentlich und seit wann ist sonnenbaden eine sexuelle Handlung ?

ja, solltest du lassen

Mach das lieber nicht, kann teuer werden.

stell dich doch ans fenster und onanier

DAAhN  08.08.2013, 02:44

Genau DAS wäre dann allerdings wirklich das allseits falsch Zitierte öffentliche Ärgernis nach §183a

Ursusmaritimus  03.08.2013, 20:53

kein Platz...dort warst schon du.