Ist der Besitz von Lolicon-Hentai strafbar?
Frage steht oben, aber ich will noch hinzufügen,dass ich gelesen habe,dass die Verbreitung etc. strafbar ist, nirgends was von Bestiz gelesen:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[3] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[4]. (von Wikipedia) .
Ich würde es gut finden,wenn ein Jurastudent oder ähnliches dazu sagen könnte.
4 Antworten
Bei Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, sind Besitz und Verbreitung strafbar, wenn sie ein tatsächliches Geschehen oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen zeigen - §184b Abs. 4 StGB http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html . Im Gegensatz zu "Jugendpornographischen Schriften": Hier ist nur der Besitz solcher strafbar, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben.
"Fiktiv" sind solche Darstellungen schon dann nicht mehr, wenn sie Wesen zeigen, die sehr deutlich als Menschen erkennbar sind.
Also müssten ja auch gezeichnete Actionfilme illegal sein weil sie ja nicht fiktiv sind weil man weiß was dargestellt wird, oder?
Ich habe mal kurz in die Seite hineingeschaut. Die eindeutig aufreizende Darstellung ist meines Erachtens bereits im strafrechtlichen Tatbestand. Es hängt aber vom Richter ab, wie er das bewertet. Und das kann man nicht abschätzen, sondern nur glauben. Ich würde dir raten, die Finger von dieser Art von Darstellungen zu lassen. Da kann nix Gutes dabei rauskommen. Ein hochpeinliches Strafverfahren würde auch deiner Umgebung nicht verborgen bleiben!
Ich finde aber nichts dazu,ob der Besitz legal oder illegal ist.Ich würde es bevorzugen,wenn jemand was zu dem Wikipedia Text sagt.
wenn du dir nicht sicher bist lass lieber die finger davon
denn "umwissenheit schützt vor strafe nicht"