Sind die Strafen hier zu hoch?
https://dejure.org/gesetze/StGB/250.html
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet
ein Verwenden der Waffe ist bereits dann zu bejahen, wenn der Täter nur damit droht.
Dann ist die Strafe so hoch wie bei einem Totschlag, der ebenfalls einen minder schweren Fall vorsieht. https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html https://dejure.org/gesetze/StGB/213.html
7 Antworten
Hallo Berserker885,
in unserer Gesellschaft wird Besitz sehr hoch gewertet, auch persönliche Freiheit.
Wer mit einer Waffe bedroht, der gehört bestraft. Wer dabei finanzielle (habgierige) Interessen hat, gehört härter bestraft.
Auch ist die Gefahr sehr hoch, dass wenn erst mal Waffen dabei sind, dass diese auch zum Einsatz kommen. Die hohen Strafen sollen sicherlich auch abschrecken.
So wie ich das sehe ist so eine Strafe schon angebracht. Ich persönlich würde sogar noch härter bestrafen. Wer solche Mittel zum Einsatz bringt, der zeigt, dass er ganz offensichtlich nicht an der Gesellschaft teilhaben will.
Auf der anderen Seite würde ich den Strafvollzug anders gestalten. Wesentlich mehr auf Integration in die Gesellschaft setzen, als auf "Wegsperren".
Gruß
Zu hoch in manchen Fällen ehr zu gering.
Strafen sind von Menschen erdacht. Genau wie Gesetze. Da wird es nie allen Recht gemacht werden können.
Aber es geht die Tendenz schon weg von Bestrafung im Knast hin zur Rückführung in die Gesellschaft. Das nennen dann manche Kuschelknast.
Finde ich angemessen.
Es geht da schon um krasse sachen wo das opfer sich vor todesangst in die hose pinkelt bewusst sein verliert oder n herzinfarkt bekommt...