Wurde ich angezeigt?
Ich habe eine Vorladung der Polizei bekommen da steht drinne
In der ermittlungssache:
Vorsätzliche einfache Körperverletzung am datum in ort
Ist die Beschuldigtenvernehmen von ihnen erforderlich.
Was wollen die jetzt von mir ? Würde ich angezeigt und muss ich dahin oder darf ich das ignorieren ?
6 Antworten
Die wollen von dir, dass du da erscheinst und was dazu sagst. Das machen die, weil eine Strafanzeige gegen dich vorliegt, und dazu kannst du dich äußern.
Anders gesagt: Irgendwer hat dich angezeigt, und jetzt läuft ein Strafverfahren gegen dich. Die wollen jetzt hören, was du dazu zu sagen hast. Wenn du was verbockt hast, kann das aufgrund deiner Aussage ohne gerichtliches Hauptverfahren z.B. mit einem (Geld-)Strafbefehl erledigt werden.
Wenn du dir aber sicher bist, dass da gar nichts dran ist, was man dir vorwirft, solltest du dich weder zu dem Vorwurf äußern noch auf die Vorladung reagieren.
Du hast die Anzeige bereits.
Wenn du gar nicht reagierst, geht das den Rechtsgang ... es wird also irgendwann zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Und wie du selbst geschrieben hast, liegt eine Vorladung als Beschuldigter vor ... dich hat also jemand angezeigt, ob es dir passt oder nicht. Und jetzt versucht die Staatsmaschinerie das zu regeln, dazu gehört, dass du erstmal angehört wirst, was du denn überhaupt zu dieser Anzeige zu sagen hast. Du musst da aber nicht hingehen. Es kann ganz praktisch sein, wenn an der ganzen Angelegenheit echt nichts dran ist und du das glaubhaft machen kannst, dann wird im besten Fall das Verfahren einfach eingestellt. Bei dem Vorwurf der Körperverletzung würde ich es aber nicht drauf ankommen lassen. Schweig dich aus, geh da nicht hin. Das hat keinen Einfluss auf das gerichtliche Verfahren. Und du hast doch einem aufs Maul gehauen, oder?
Es wäre aber ganz nett, wenn du da mal kurz anrufst und denen mitteilst, dass du nicht vorhast zu erscheinen. Weil die echt Termindruck haben mit solchen pillepalle Sachen; wenn du absagst, können die noch einen Kaffe trinken. Macht nen schlanken Schuh auch bei der Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen dich bearbeitet
Eine Anzeige bedeutet, jemand hat die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis gesetzt, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Du wurdest also angezeigt.
Ob die "Anschuldigung" stimmt, wollen bzw MÜSSEN sie prüfen. Eine Anzeige heißt noch lange nicht, dass es ein Gerichtsverfahren und eine Verurteilung geben muss.
Wenn du den Termin bei der Polizei nicht wahrnimmst (MUSST du nicht), wird es vor Gericht weiter gehen. Wenn dich dann jemand läd, musst du hin.
Gruß S.
Was wollen die jetzt von mir ?
Sie wollen deine Stellungnahme zu dem Vorwurf
Würde ich angezeigt
Ja, wurdest du, sonst hättest du keine Vorladung zur Vernehmung eines Beschuldigten.
muss ich dahin
Nein.
darf ich das ignorieren ?
Ja, das darfst du.
Darf ich da auch alleine hin ? Da ich noch nicht volljährig bin
Das ist nicht verboten, aber nicht ratsam. Jugendliche erzählen erfahrungsgemäß mehr, als es gut für sie ist. Man darf nicht vergessen, dass die, die ein Verhör leiten, Profis sind.
Ich bin unschuldig also Sollen die meinetwegen soviel sie wollen aus mich raus quetschen
Mach doch. Mir wurscht. Aber wenn nichts vorliegt, kannst du es auch lassen.
Ja , du wurdest angezeigt und sollst eine Aussage dazu machen . Solltest du das ignorieren , können die dich auch abholen .
Das kannst du am ehesten klären wenn du hingehst...
Hä aber ich habe garnichts getan ich verstehe diese Anzeige nicht wie kommen Sie darauf das ich angezeigt wurde
Solltest du das ignorieren , können die dich auch abholen .
Blödsinn. Ein Bechuldigter muss nicht zu einer Vernehmung durch die Polizei.
Er muss nicht, stimmt. Wirft bloß ein schlechtes (berechtigtes?) Licht auf die/den Beschuldigte/n
Es wäre mir vollkommen wurscht, ob es ein schlechtes Licht auf mich wirft oder nicht. Die Polizisten sammeln nur Fakten, der Staatsanwalt entscheidet nach Vorliegen der be- und entlastenden Beweise. Danach kommt es zu einem Gerichtsverfahren oder nicht. Schlechtes Licht taucht da nie auf. Das ist eben eine weit verbreitete Mähr. Aber dass man sich in einem Verhör um Kopf und Kragen reden kann, ist keine Mähr.
Was wollen die jetzt von mir ?
Dir rechtliches Gehör anbieten - dir also die Gelegenheit geben, dich zu den Vorwürfen zu äußern.
Würde ich angezeigt
Ja.
darf ich das ignorieren ?
Ja.
Und was passiert wenn ich nicht reagiere ? Gehen die da weiter drauf ein oder vergessen die das dann ? Weil eine Anzeige will ich nicht belommen denn ich habe garnichts getan