Ist es Sinnvoll, sich zu einer Ruhestörung zu äußern?
Hallo, hab gestern einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt bekommen, weil ich Anfang Februar abends Musik gehört habe und meine Nachbarin deswegen die Polizei gerufen und mich angezeigt hat. Es geht nur um das Hören von Musik für den Zeitraum einer Stunde. Es war keine Party und die Musik nicht übermäßig laut, die Nachbarin hat nicht bei mir geklingelt und mich darauf hingewiesen, dass sie sich gestört fühlt, sondern direkt die Polizei gerufen. Ich würde mich gerne dazu äußern, weiß aber nicht, ob das ratsam ist? Kommen dann evtl. noch mehr Verwaltungskosten auf mich zu? Ich gebe die "Tat" ja zu, würde nur gerne noch die Umstände erläutern. Was meint ihr?
4 Antworten
Ich würde mich auf jeden Fall äußern, da alles was dir mal zu Schulden kommt in deine alte eingetragen wird und immer wenn irgendwas passiert und du in der nähe bist, immer du überprüft wirst
Auch wenn es nur 2 Minuten gedauert hat ist es nicht erlaubt und dein Nachbar muss dann nicht extra zu dir kommen und dich darum bitten doch die Musik leiser zu machen, weil er/sie/es doch ganz gerne schlafen möchte.
Denk mal nach, wenn jeder so rücksichtslos ist wie du, dann könnten wir gar nicht mehr so Leben. Wenns nach 22 Uhr geschehen ist, wird deine Anhörung nichts bringen und du bekommst ein Ordnungsgeld. Davor kannst du dich aber noch herausreden. Auch wenn du Tags laute Musik hörst, kannst du irgendwann dafür Zahlen.
Manche Typen lernen es einfach nur wenn sie viel Geld zahlen müssen und wenn es bei dir das 1. mal ist, wirst du sicher in Zukunft nicht mehr deine Nachbarn mit Lärm belästigen :D
Du selbst musst beurteilen, ob das wirklich zu laut und ob die Ruhezeiten eingehalten wurden. Wenn ja, würde ich mich äußern. In der Mittagszeit und nach 22 Uhr ist keine laute Musik mehr erlaubt. Dazu schreibst Du nichts.
Der Anhörungsbogen dient ja genau dazu, dass Du angehört werden sollst. Diese Möglichkeit solltest Du unbedingt nutzen, wenn Du den Sachverhalt gänzlich anders siehst.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du die Versicherung (Kostendeckungszusage einholen) und einen Anwalt kontaktieren.
Diese Information steht in der Erläuterung des Anhörungsbogen. Schau da einfach rein.
Danke für deine Antwort. Nur sehe ich den Sachverhalt nicht gänzlich anders. Wie gesagt, ich gebe die Ruhestörung zu, würde nur gerne ein paar beschwichtigende Dinge hinzufügen. Kann es sein, dass durch die Anhörung noch mehr Verwaltungskosten entstehen, die ich dann bezahlen muss?