Ist es möglich bei Geschwistern als Untermieter zu leben, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird?
Hallo ich habe eine Frage bezüglich ALGII Ich habe 8 Jahre mit meinem Freund zusammengelebt und nun steht leider eine Trennung bevor. Mein größer Bruder hat eine Wohnung und ich wollte wissen ob es möglich ist als Bg dort einzuziehen. Er bezieht kein AlgII . Da ich so schnell wie möglich ausziehen möchte kann ich leider nicht so schnell eine eigene Wohnung auftreiben, da sich der Wohnungsmarkt hier als sehr schwierig erweißt. Ich bedanke mich vielmals bei euch. mfg
4 Antworten
Du stellst beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und gleichzeitig einen auf Umzug wegen der Trennung vom Partner,dass musst du dir dann genehmigen lassen !
Würdest du ohne diese Genehmigung innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches deines Jobcenters umziehen,dann würdest du nur deine bisher anerkannte KDU - weiter gezahlt bekommen,dazu natürlich deinen Regelsatz von dann 399 € und nicht mehr 360 € wie in der BG - mit Partner.
Geschwister sind sich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,du kannst auch mit deinem Bruder keine BG - bilden.
Einen Untermietvertrag kann er machen,sollte dazu ggf.die Einverständniserklärung des Vermieters einholen,müsste er aber nicht mit dir abschließen,es stünde dir dann als KDU - dein Kopfanteil zu und das würden bei 2 Personen 50 % sein.
ihr bildet keine bg, sondern maximal eine haushaltsgemeinschaft. vielleicht wäre es cleverer das nicht zu erwähnen,sondern wirklich vone einer wohngemeinschaft zu sprechen.
Ja das ist möglich.
Stelle einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter.
Vorher muss der Bruder allerdings mit seinem Vermieter reden.
MfG
Johnnymcmuff
Mit Geschwistern bildest du KEINE Bedarfsgemeinschaft. Geschwister sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Ihr könnte so lange ihr wollt, als Wohngemeinschaft zusammen leben.
Untermiete sollte ihr aber vertraglich absichern. Die Miete sollte natürlich zur Gesamtmiete passen.
ja tut mir leid habe in der überschrift das wort verwechselt meinte eigentlich untermieter