Ist es möglich allgemeine Wünsche in einer Sorgerechtsverfügung zu benennen?
Hallo. Ich habe das alleinige Sorgerecht für ein wundervolles Kind, die Mutter ist leider schon früh gestorben. Ich möchte eine Sorgerechtsverfügung verfassen in der ich meinen allgemeinen Wunsch benenne das Kind in einer stabilen, zuversichtlichen und (in der Vergangenheit bereits) bewährten Pflegefamilie aufwachsen sehen zu wollen. Werden derlei allgemein geäußerte Wünsche vor Gericht berücksichtigt oder werden ausschließlich konkret namentlich genannte Einzelpersonen/Familien in den Entscheidungsprozess mit einbezogen? Welche Entscheidung trifft ein Gericht wenn niemand in der Verwandtschaft vorhanden ist der das Sorgerecht übernehmen könnte? Geht es immer erst in eine Pflegefamilie oder kann es auch direkt in ein Kinderdorf gehen wo man mit mehreren anderen Kindern und Betreuern in einer Gemeinschaft zusammen lebt?
4 Antworten
Sowas musst du ganz dringend mit einem Anwalt besprechen. Es sollte wasserfest sein, wenn du konkrete Wünsche und Vorstellungen hast. Er kann dann auch die Formulierungen so wählen, das es sauber ist und vorallem beraten was überhaupt regelbar ist. Wird auch nicht enorm teuer sein, gibt da feste Sätze für.
Das wird dann von Fall zu Fall entschieden, und wie Platz ist.
Und es ist eigentlich selbstverständlich, dass Kinder in bewährte Pflegefamilien kommen, wenn es nötig ist (bzw. die stark kontrolliert werden).
Man kann das Sorgerecht aber auch an Freunde übertragen....
eine solche verfügung ist das papier nicht wert auf die du es schreibst. ein gericht wird über den verbleib des kindes im todesfall des letzen elternteils entscheiden. ob das eine pflegefamilie ist oder nahe angehörige, wird sich dann zeigen.
Leider gibt es nicht genug Pflegefamilien, dass dieser Wunsch mit Sicherheit berücksichtigt werden könnte.