ist erbrechen in der Öffentlichkeit Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Habe an der Bushaltestelle erbrochen dann motzt mich jemand an weil ich gerade gek#tzt habe als hätte ich mir das ausgesucht und das man mich anzeigen müsste ?
5 Antworten
Nein. Erregung öffentlichen Ärgernis ist eine Straftat nach § 183a Strafgesetzbuch.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Naja schön ist sowas sicher nicht.. Weder für dich noch für die die den Anblick ertragen mussten (ich krieg allein vom Gedanken schon Schweißausbrüche) aber ich denke nicht dass das strafbar ist. Sonst wäre Herzinfarkt in der Öffentlichkeit ja auch strafbar! .. Nein meiner Kenntnis nach ist nur pinkeln, kacken und rumrotzen strafbar weil man das ja gewissermaßen kontrollieren kann
Wenn es spontan geschieht ist es keine Streftat, die angezeigt werden kann, wenn Du absichtlich erbrechen möchtest, dann solltest Du Dir eine Stelle suchen wo Du alleine bist, weil dann eine Grauzone entstehen könnte. Zum anderen hat man auch mehr Ruhe, wenn man kotzen möchte, wenn man ungestört ist. Wenn es plötzlich hochkommt kann man nichts machen
Wenn du dich nicht auf die anderen Leute übergibst, dann macht das eigentlich nichts. Am besten auch nicht irgendwo, wo Leute gehen, aber wenn es passiert, kann man es kaum aufhalten...
Quatsch! Was kannst Du denn dafür? Es sei denn, Du bist volltrunken da rumgetaumelt ... dann biste natürlich selber schuld, wenn Dir der Saft bis in den Hals fährt.