Darf man nackt zuhause rumlaufen, auch wenn die Nachbarn einen sehen können durch die Fenster oder ist das auch Erregung öffentlichen Ärgernisses?

15 Antworten

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Natürlich darfst du in Deiner Wohnung nackt rumlaufen

Solange du dich nicht extra ans Fenster stellst und dich absichtlich deinen Nachbarn oder der Öffentlichkeit präsentierst.

Reine Nacktheit kann nie wegen

Erregung öffentlichen Ärgernisses

angezeigt werden!

FKK ist keine Straftat - selbst wenn du nackt durch die Straße oder gar Fußgängerzone läufst.

FKK bzw reine Nacktheit ist keine Sexuelle Handlung, denn genau die wären Erregung öffentliches Ärgerniss.

Da es kein Verbot von Nacktheit gibt, kann draußen höchstens der Gummiparagraoh 118 OWiG herangezogen werden - aber nur in der Öffentlichkeit.

D.h. es könnte - fals jemand eine Anzeige macht - wenn du auf der Straße nackt rumläufst evtl zu einem Bußgeld kommen, mehr nicht

IN deiner Wohnung oder deinem Auto gilt diese Ordnungswidrigkeit nicht.

Aber wenn sich dein Nachbar extra beobachtet oder gar photographiert bzw filmt dann macht er sich strafbar - du kannst den Spanner dann Anzeigen

densch92  03.06.2018, 19:01

natürlich ist FKK niht erlaubt.
sonst dürfte ich ja auch nackt durch die Straßen rennen und wenn ich ja angehalten werde, ziehe ich die FKK Freikarte! :-D

NackterGerd  03.06.2018, 23:44
@densch92

FKK ist keine Straftat - gibt kein generelles FKK verbot

Und in der Wohnung sowie 'nicht öffentlichen'

Balkon bzw Terrasse oder Garten

ist FKK sowieso erlaubt.

Genauso am Baggersee, Fluss, Wald oder sonstigen abgelehenen Wegen!

Wenn du nackt durch die Straßen Rennen willst, dann kann dir höchstens ein Bußgeld Ähnlich wie falsch Parken oder so blühen, aber auch nur wenn sich die Allgemeinheit gestört fühlt

Keine Ahnung was eine FKK Freikarte sein soll, aber in München kannst du sogar am Flaucher oder im Englischen Garten (Mitten in der Stadt) Nackt sein OHNE so eine Freikarte 😉😂🤣😃

densch92  04.06.2018, 00:56
@NackterGerd

Die ganze Welt ist also ein riesiger FKK Strand :-D

Kranker Scheiß

NackterGerd  04.06.2018, 01:22
@densch92

Nein nicht die ganze Welt - wie kommst du darauf?

Und FKK ist weder krank noch ein Scheiß

Erzähle doch nicht so einen "Scheiß" wenn du keine Ahnung hast wovon du redest

John11111 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 17:31

Also die Situation war so ich kam aus der Dusche bin in mein Zimmer und ich hatte noch nix an, war nackt ..... die Nachbarn hatten eine Party im Garten und sahen mich durch das geschlossene Fenster ...... ich hab das nicht mit Absicht gemacht war nur kurz aber sie haben leider geschaut .....

NackterGerd  24.04.2018, 22:45
@John11111

Allso alles ganz normal und nichts wofür es sich lohnen würde die Polizei zu rufen.

Ontario  08.10.2018, 07:23
@John11111

Du kannst in deiner Wohnung nackt herumlaufen. Wenn du aus der Dusche kommst und nackt bist, dich andere durch das geschlossene Fenster sehen können, kann dir das egal sein. Du präsentierst dich dadurch ja nicht in der Form, als dass du dich direkt ins Fenster stellst und dich zeigst.Selbst wenn dem so wäre, würde eine Anzeige wahrscheinlich ins Leere gehen. Oder aber, je nachdem wer darüber entscheidet, es als Ordnungswidrigkeit gesehen.

Du kannst in Deinen vier Wänden treiben, was Du willst. Auch nackt herum laufen. Gegen Gaffer, auch Nachbarn sind da kaum besser, kann man/frau nicht viel tun. Außer wie schon geschrieben, für Sichtschutz sorgen (Gardine etc.).

Falls ein übereifriger Nachbar/Nachbarin Dich anzeigen sollte, dann verläuft die Anzeige wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisse" in der Regel im Sand, soll heißen: es passiert nichts. Falls es aber Dein Hobby ist, jedem und jeder Deine Banane zu zeigen, mir wär es egal, dann gibt es richtig Ärger.

Selbst in meinem Garte sonne ich mich ab und zu blank. Da hat sich erst einmal ein Nachbar drüber aufgeregt, "es könnten Kinder sehen". 1. Gibt es hier weit und breit keine Kinder und 2. na und.

Seine Anzeige ging übrigens nach hinten los, denn er hat zum einen mein Grundstück betreten (Hausfriedensbruch) und zum Anderen hat er zum "Beweiß" Fotos gemacht (Persönlichkeitsrecht).

Also: mach doch was Du willst! ;o)

John11111 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 17:16

ok danke ..... Nein ich bin nicht so einer der jedem die Banane zeigt .... Ich war nur duschen und dann war ich nackt vor dem Fenster und viel aus Nachbars Garten haben geschaut weil dort ein Fest war

Nein, du darfst nackt sein Zuhause so viel du willst. Es ist natürlich nackt zu sein und wer in andere Wohnungen schaut muss auch damit rechnen mal was nacktes zu sehen. Wenn ich es merke reagiere ich nicht und bleibe so. Ich finde es peinlicher noch schnell die Gardinen vorzuziehen oder mit dem Handtuch was zu verdecken.

Ich bin fast immer nackt zuhause und wurde sicher schon gesehen, das stört mich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja darfst du. Wer es nicht sehen will soll halt nicht rein gucken.

Eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie es der Name schon sagt, kann nur in der Öffentlichkeit sein und da deine Wohnung (im Innenraum) nicht zur Öffentlichkeit zählt, ausser du wohnst z.B. in einem Bahnhof/Flughafen oder ähnliches, ist es kein Ordnungsstrafbestand.

ScharldeGohl  23.04.2018, 06:12

Wenn er sich vor dem Fenster zeigt und seinen Dödel präsentiert, und jemand beschwert sich, ist er reif, egal was du sagst. Du lässt in deiner Argumentation nämlich (bewusst oder aus Unkenntnis) das Wichtigste aus: Erlaubnis gilt natürlich nicht uneingeschränkt. Es kann nämlich durchaus eine Ordnungswidrigkeit sein - nämlich dann, wenn sich Passanten oder andere Autofahrer belästigt fühlen und die Angelegenheit wegen Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) zur Anzeige bringen.  

NackterGerd  24.04.2018, 09:14
@ScharldeGohl

Wenn er nur normal in seiner Wohnung ist kann es weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit sein. Auch nicht wenn er nackt am Fenster vorbeiläuft

Eva, Support24  24.04.2018, 10:13
@NackterGerd

Hallo zusammen, 

wir haben hier gerade Kommentare entfernt. Bitte achtet auch in hitzigen und emotionalen Diskussionen darauf, sachlich und respektvoll miteinander umzugehen. Beleidigungen und ausfallende Bemerkungen sind bei uns nicht erwünscht, denn sie führen nicht zu einem sinnvollen Austausch. Solche Beiträge löschen wir. Bitte schaut diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.

Danke Euch! :-)

Eva vom gutefrage Support

ScharldeGohl  23.04.2018, 06:06

Es sei denn, er präsentiert sich bewusst und demonstrativ vor dem Fenster, dann ist sein Handeln an die Öffentlichkeit gerichtet. So einfach wie du das darstellst, ist es eben nicht.

BodoSchoenmann  23.04.2018, 06:08
@ScharldeGohl

Die Fenster müssen geschlossen sein, genau wie beim sog. "Nacktautofahren". Nackt im PKW allerdings mit festen Schuhwerk für den Fahrer.

IlmMumK  23.04.2018, 21:41
@BodoSchoenmann

Das geht auch nur solange keiner die Nase zu dicht an den PKW drückt, der Fahrer nicht aussteigt und sich keiner belästigt fühlt:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Recht des Einen hört dort auf, wo das Recht des Anderen beginnt.

Grundsätze in der Rechtsprechung!

NackterGerd  24.04.2018, 07:54

Auch im Bahnhof oder Flughafen wäre es NIE eine Erregung öffentlichen Ärgernisses😆😁😂😃😄

FKK bzw reine Nacktheit hat nichts mit sexueller Handlung zu tun 😉

John11111 
Beitragsersteller
 23.04.2018, 06:03

Danke

John11111 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 19:29

jo immer schön löschen 😂