Bekommt man hier eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses?

4 Antworten

Es hätte ja sein können, dass sich jemand durch gestöhne oä belästigt gefühlt hätte. Öffentlich heisst nicht, mitten auf der strasse, sondern an orten, die öffentlich zugänglich sind. Es kann zu geldstrafen kommen, aber das liegt im ermessen der person, die dieser öffentliche ort gehört. (Bei parks oä, die der gemeinde gehören, entscheidet dann die gemeinde normal)

Natürlich ist da öffentliches Ärgernis, wenn du sowas in der Öffentlichkeit machst. Das Problem ist nicht das private Gebäude, sondern der Ort, wo sich Öffentlichkeit aufhält.

Wieso muss man was intimes eigentlich in aller Öffentlichkeit machen ? Kick ?

Radyschen  23.07.2016, 12:21

Ich finde das ok. Und wenn man das hört, lass denen doch ihren Spaß, das stört doch nicht, das ist doch nicht schlimm

uncutparadise  23.07.2016, 13:57

Spontanen Sex muss man aber nicht auf einer Kinotoilette haben (Ärks) und auch nicht in einer Umkleidekabine eines voll besetzen Kaufhauses. Oder wenn, dann wenigstens nicht erwischen lassen. Ich liebe Sex auch, aber ich muss das nicht jedem überall auf die Nase reiben ;-) auf dem Kinoklo... da müsste ich echt verzweifelt sein !!!

Jerry28 
Beitragsersteller
 23.07.2016, 12:12

Das ist ja das, was spontanen Sex ausmacht....eine angesprochen und los geht's;-)))

Baby8707  22.07.2016, 22:40

Jep der Kick und die Abwechslung wird es sein 

Wenn es soweit kommt das dich jemand dabei erwischt dann hast du ihn schon "verärgert".  

Bestimmt kann der dich anzeigen, aber ich denke das wäre vielen zu viel aufwand für gar nichts. Ob kino oder sonst wo ist grunsätzlich egal. 

Der kick ist schon nicht schlecht das man bammel davor hat erwischt zu werden aber zu fahrlässig muss es auch nicht sein. 

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:31

Das denke ich auch......sowas wird ja öfter vorkommen. Da wird wohl nicht gleich 'ne Anzeige gemacht werden.

zivandivan  22.07.2016, 18:34
@Jerry28

Viele ekelt es auch an und cüss der will nichts mehr davon wissen. Würdest du deswegen eine anzeige machen? Wohl kaum

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:36
@zivandivan

Eben. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird;-)))

zivandivan  22.07.2016, 18:38
@Jerry28

Haha ja du sagst es :)

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:41
@zivandivan

Jetzt ist mir schon wohler;-))

zivandivan  22.07.2016, 18:44
@Jerry28

Das hoffe ich doch :) verbrenn dich nicht an der heissen mahlzeit ;)

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:52
@zivandivan

Nie......zumindest normalerweise nie;-)

Die Toiletten im Kino und die Umkleideräume sind nicht deine Privatgrundstücke. Sie sind sehr wohl öffentliche Orte, da sie der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Also ist eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses sehr wohl möglich.

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:14

Das wäre schlecht....

Flintsch  22.07.2016, 18:17
@Jerry28

Das wäre nicht schlecht, das ist schlecht.

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:20
@Flintsch

Ich hoffe, dass es in so einem Fall nicht gleich zu einer Anzeige kommt.....wäre auch ein bisschen übertrieben

Flintsch  22.07.2016, 18:25
@Jerry28

Nein, wäre es nicht. Schließlich liegt es im Ermessen der anzeigenden Person, inwiefern sie sich durch euer Treiben belästigt fühlte. Ob es tatsächlich zu einer Anzeige kommt, solltet ihr vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit der Person herausfinden. Vielleicht könnt ihr sie ja zu einem Verzicht überreden.

Tannibi  22.07.2016, 18:28
@Jerry28

Was heißt du hoffst... du brauchst es doch einfach nur nicht zu machen.

Jerry28 
Beitragsersteller
 22.07.2016, 18:36
@Tannibi

Hab' schon oft gemacht....aber bisher nie erwischt worden.