Bekommt man hier eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Angenommen, man hat Sex auf einer Toilette im Kino oder in einer Umkleidekabine im Kaufhaus und wird erwischt.
Kann man in diesem Fall überhaupt eine Anzeige wegen öffentlichen Ärgernisses bekommen? Man hat sich ja nicht im öffentlichen Raum, sondern in einem privaten Gebäude aufgehalten...
Der Eigentümer kann das Hausrecht ausüben und einen rauswerfen und Hausverbot erteilen, aber können ansonsten noch Unnahmlichkeiten auf einen zukommen....v.a. solche, die Geld kosten?
4 Antworten
Es hätte ja sein können, dass sich jemand durch gestöhne oä belästigt gefühlt hätte. Öffentlich heisst nicht, mitten auf der strasse, sondern an orten, die öffentlich zugänglich sind. Es kann zu geldstrafen kommen, aber das liegt im ermessen der person, die dieser öffentliche ort gehört. (Bei parks oä, die der gemeinde gehören, entscheidet dann die gemeinde normal)
Natürlich ist da öffentliches Ärgernis, wenn du sowas in der Öffentlichkeit machst. Das Problem ist nicht das private Gebäude, sondern der Ort, wo sich Öffentlichkeit aufhält.
Wieso muss man was intimes eigentlich in aller Öffentlichkeit machen ? Kick ?
Ich finde das ok. Und wenn man das hört, lass denen doch ihren Spaß, das stört doch nicht, das ist doch nicht schlimm
Spontanen Sex muss man aber nicht auf einer Kinotoilette haben (Ärks) und auch nicht in einer Umkleidekabine eines voll besetzen Kaufhauses. Oder wenn, dann wenigstens nicht erwischen lassen. Ich liebe Sex auch, aber ich muss das nicht jedem überall auf die Nase reiben ;-) auf dem Kinoklo... da müsste ich echt verzweifelt sein !!!
Das ist ja das, was spontanen Sex ausmacht....eine angesprochen und los geht's;-)))
Jep der Kick und die Abwechslung wird es sein
Wenn es soweit kommt das dich jemand dabei erwischt dann hast du ihn schon "verärgert".
Bestimmt kann der dich anzeigen, aber ich denke das wäre vielen zu viel aufwand für gar nichts. Ob kino oder sonst wo ist grunsätzlich egal.
Der kick ist schon nicht schlecht das man bammel davor hat erwischt zu werden aber zu fahrlässig muss es auch nicht sein.
Viele ekelt es auch an und cüss der will nichts mehr davon wissen. Würdest du deswegen eine anzeige machen? Wohl kaum
Eben. Nichts wird so heiss gegessen, wie es gekocht wird;-)))
Haha ja du sagst es :)
Jetzt ist mir schon wohler;-))
Das hoffe ich doch :) verbrenn dich nicht an der heissen mahlzeit ;)
Nie......zumindest normalerweise nie;-)
Die Toiletten im Kino und die Umkleideräume sind nicht deine Privatgrundstücke. Sie sind sehr wohl öffentliche Orte, da sie der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Also ist eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses sehr wohl möglich.
Das wäre schlecht....
Das wäre nicht schlecht, das ist schlecht.
Ich hoffe, dass es in so einem Fall nicht gleich zu einer Anzeige kommt.....wäre auch ein bisschen übertrieben
Nein, wäre es nicht. Schließlich liegt es im Ermessen der anzeigenden Person, inwiefern sie sich durch euer Treiben belästigt fühlte. Ob es tatsächlich zu einer Anzeige kommt, solltet ihr vielleicht in einem persönlichen Gespräch mit der Person herausfinden. Vielleicht könnt ihr sie ja zu einem Verzicht überreden.
Was heißt du hoffst... du brauchst es doch einfach nur nicht zu machen.
Hab' schon oft gemacht....aber bisher nie erwischt worden.
Das denke ich auch......sowas wird ja öfter vorkommen. Da wird wohl nicht gleich 'ne Anzeige gemacht werden.