Darf man als Mann in Frauenkleidern rumlaufen oder ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses?
17 Antworten
Deine Kleidung darfst Du Dir frei aussuchen.
Wichtig ist aber zwischen Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) und Exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB) zu unterscheiden!
Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt nur vor, wenn man in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen vornimmt UND dadurch absichtlich oder mindestens wissentlich ein Ärgernis erregt.
Und FKK also reine Nacktheit ist auch keine "Exhibitionistischen Handlungen" da ein Natur ist bzw Nudist nicht aus sexuellen Gründen Nackt ist und sich dadurch auch noch sexuell erregen möchte
Nein,jeder kann so rumlaufen wie er will.Ich finde es richtig gut ,wenn jeder die Kleidung trägt, die er mag.paulawinfried
Was sollen Frauenkleider mit sexueller Handlung zu tun haben 🤔
Natürlich hat das nicht im geringsten etwas mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun 😂🤣😃😄😅😆😉Du darfst schon aber willst Du Dir das in der Öffentlichkeit wirklich antun.
Dann tu es.
Wer soll dir das verbieten?also mich ärgerst du nicht damit.ich trage auch hosen und ein herrenhemd.also,wenn du spass daran hast nur zu.lg.sahara
Nicht antun...ich geniesse das !!