Ist es erlaubt, auf dem Kennzeichenhalter am KFZ Polizei zu schreiben?

6 Antworten

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Hallo DrRiddig,

weder ist es eine Ordnungswidrigkeit und erst recht keine Straftat, wenn Du einen Kennzeichenhalter  mit dem Schriftzug "POLIZEI" verwendest.

Die richtige Antwort hat aber eigentlich auch schon der User "Rockuser" gegeben. Nur da auf dessen Antwort ja gleich wieder so ein Unsinn, wie dass hier eine Straftat gem. § 132 vorliegt posten möchte ich auf diesen Punkt noch einmal eingehen.

Als erstes sollten wir uns mal anschauen, was im betreffenden Paragraphen drin steht:


§ 132 StGB - Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Und hier muss man ganz klar feststellen, dass Du mit Dich mit der Anbringung des Schriftzuges "POLIZEI" weder mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst, noch eine Handlung vornimmst, die nur ein Amtsträger vornehmen darf.

Selbst für Polizeifahrzeuge gilt, dass nicht in jeden Polizeifahrzeug auch zwangsläufig Polizisten sitzen müssen. So kommt es auch regelmäßig vor, dass im Rahmen von Werkstattaufenthalten die Mitarbeiter mit dem Fahrzeug eine Probefahrt machen oder die Angestellten der Polizei fahren die Polizeifahrzeuge auch. Dürften nur Polizeibeamte mit einem Fahrzeug fahren wo irgendwo Polizei drauf steht, würde sich ja jeder Werkstattangehörige strafbar machen, wenn er eine Probefahrt unternimmt oder die Angestellten der Polizei würden sich ebenfalls strafbar machen, wenn die ein Einsatzfahrzeug fahren.

Deshalb stellt es kein rechtliches Problem dar, wenn Du den Schriftzug auf dem Nummernschildhalter verwendest.

Ich rate aber aus einem ganz anderen Grund ab, solche Schriftzüge zu verwenden. Das gilt selbst für die Kollegen der Polizei an ihren Privatfahrzeugen.

Nicht jeder Mitbürger ist Polizeifreundlich eingestellt. Sachbeschädigungen am Fahrzeug sind damit vorprogrammiert und schlimmstenfalls wirst Du persönlich Angriffsziel von Polizeigegnern.

Mittlerweile wird sogar den Polizeibeamten abgeraten, in Uniform zum Dienst zu fahren, wenn ihr Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum geparkt. In letzter Zeit häufen sich Anschläge auf die Privatfahrzeuge von Polizisten und es werden die Radmutter gelöst.

Siehe: http://www.sueddeutsche.de/panorama/gelockerte-radmuttern-in-berlin-polizei-autos-von-unbekannten-manipuliert-1.1484743

Das ganze ist auch nicht nur in einer Stadt, sondern schon überall bundesweit vorgekommen.

Also kurz gefast. Rechtlich spricht gegen Dein Vorhaben nichts dagegen, aber aus Vernunftsgründen würde ich nicht das Risiko eingehen, dass Dich die "Falschen" für einen Polizisten oder Polizeifreund halten.

Schöne Grüße
TheGrow

Ganz so einfach scheint es aber nicht zu sein, mit der Verwendung des Begriffs "Polizei" (auch wenn es hier um das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift geht).

 Landgericht Bonn (Beschl. v. 9. 9. 1999,35 L 9/99 - Verlags-Archiv Nr. 8948):

Durch das unbefugte 'Tragen eines Kleidungsstücks in der Öffentlichkeit, das einem inländischen Uniformteil oder der Amtskleidung zum Verwechseln ähnlich sieht, ,wie etwa ein grünes T-Shirt mit weißem, reflektierendem Aufdruck "Polizei", entsteht gegenüber Dritten der Eindruck, dass die Uniform dem Träger zustehen würde. Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 132a StGB ist es nicht erforderlich, dass es über das Tragen hinaus zur Vornahme irgendwelcher unbefugter Amtshandlungen kommt. Es ist auch unerheblich, dass das T-Shirt legal bei einem Versandhaus erworben werden kann. Entscheidend ist, dass bei Dritten vorsätzlich ein Irrtum hervorgerufen wird. 

Kann mir aber nicht vorstellen, dass die Verwendung des Wortes auf einem Kennzeichenverstärker aufgrund dieser Rechtsprechung beanstandet wird, da Streifenwagen so nicht gekennzeichnet werden.


ich weis ja nicht was das bringen soll  früher hatten wir aufkleber der GDP  in der fronstscheibe...  bringt aber auch nix  ... von wegen  kollegialem verhalten... Da wird man heute ehr deshalb rausgezogen weils überhand nahm..  

Wenn der eindruck  entstehen soll das du Beamter bist dann  kann es blöd ausgehen .. je nachdem was ein Staatanwalt darüber denkt. ich würde davon abraten.-. Joachim

Ja." Polizei" ist nicht rechtlich geschützt.

... meine Glaskugel sagt vielleicht, siehe ggf. Schriftzug auf Brille:

Wenn jemand zum Beispiel an seinem Brillenbügel den Schriftzug POLIZEI trägt und diese Person kein ausgebildeter Polizist ist, so begeht diese Person eine Verletzung des Marken- und Patentrechtes.