Darf die Polizei von Privatgrundstücken aus blitzen?
Nehmen wir mal an Engelbert wurde heute geblitzt. Die Polizei hat aus relativ weiter Entfernung gemessen und die Polizei stand dabei auf einem Privatgrundstück.
Ist das erlaubt?
13 Antworten
Die eigentliche Messung wird ja davon nicht beeinflusst.
Lediglich der Besitzer des Grundstücks könnte Ansprüche gegen die Polizei stellen, wenn er dem nicht zugestimmt hat. Fraglich, ob er damit erfolgreich wäre.
Aber das sind zwei verschiedene Dinge.. gültige Radarmessung und Nutzung eines Grundstücks...
Natürlich ist das erlaubt - jeder, der sich über Raser vor seinem Haus beschwert, sollte der Polizei das Aufstellen des Blitzers auf seinem Grundstück erlauben :)
Also ich war so frei mich gerade ein wenig in einschlägigen Rechtsforen zu informieren. Die Einträge sind aber tw. älteren Datums (5+ Jahre)
Grundsätzlich darf die Polizei keine Privatgrundstücke betreten oder für eine Messung nutzen, so lange keine richterliche Anordnung oder Gefahr in Verzug vorliegt, bzw. Einverständnis des Grundstücksbesitzers vorliegt.
Der Grundstücksbesitzer hätte die Beamten zum Verlassen auffordern können und bei Weigerung diese wegen Hausfriedensbruch anzeigen oder sich im Rahmen des Notwehrrechts selbst helfen können (ob das gegen bewaffnete Beamte sinnvoll und erfolgversprechend ist, ist eine andere Frage).
Ob der Bescheid angreifbar ist, ist fraglich. Hier würde es zu einer sog. Rechtsgüterabwägung kommen, da die Polizei sich nicht rechtswidriger Methoden bedienen darf, um Beweismittel zu sammeln jedoch auch einen Auftrag zur Verkehrsüberwachung hat.
Es gab wohl bei einigen Staatsanwaltschaften hierzu sog. Einstellungsverfügungen.
In so einem Fall sollte man, wenn man dagegen angehen will, auf jeden Fall einen versierten Verkehrsrechtler mandatieren.
Mit Erlaubnis des Besitzers dürfen sie dort stehen.
Blitzen können sie so oder so.
Selbst wenn es nicht erlaubt gewesen wäre (was ich stark anzweifle, denn die Buben wissen in der Regel, was sie tun), wäre es nicht deine Sache, dagegen zu klagen. Das könnte der tun, dessen Besitz das ist. Außerdem gehört auch vermeintlicher Privatgrund nicht selten zum Öffentlichen Verkehrsraum. Guckste ....
Ich würde mal vermuten, dass der Grundstücksbesitzer nichts dagegen hat, dass Leute ihr berechtigtes Bußgeld bezahlen, wenn sie vor seiner Haustür rumrasen.
Dünnes Eis. Zahl und gut. Fehlverhalten liegt ja wohl eher bei dir! Ich finde es immer sehr vermessen, die eigenen Fehler dann mit angeblichen Fehlern anderer Null und Nichtig machen zu wollen.
Gruß S.