ist es eine straftat wenn man un bewusst einen die spiegel abfährt?
also hab mit dem betribs auto angeblich jemanden denn spiegel abgefahren die Polizei war schon da und hat das betriebs auto sich angesehn aber nichts gefunden hab noch mal selber richtig gekuckt hab da son riss endeckt weiß aber net ob er schon war oder nicht nun hab ich das Problem das dass nummern schild gesehn wurde bzw ich zu dem angeblichen zeit als der spiegel abgefahren worden ist bzw genau dann soll ja ich gewesen sein aber ich weiß weder wo weder was gehört oder sonnst noch was ka was kann da so auf mich kommen ? ist das fahrerflucht ?
10 Antworten
Wer vorsätzlich einen Schaden verursacht, da kann mann nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit sprechen. Also es ist eine Straftat. Es kommt immer darauf an ob vorsätzlich oder fahrlässig! Vorsätzlich wird immer mit einem Strafverfahren geahndet. Der Staatsanwalt entscheidet die Höhe der Strafe + Punkte und - oder Gerichtsverfahren. Ich glaube sehr, dass Du wieder mal in deinem Fahrschullehrbuch blättern solltest. Solche Fragen wurden eigentlich im Fahrschulunterricht beantwortet.
wenn die polizei nichts gefunden hat, du nichts mitbekommen hast ist das nahezu ausgeschlossen
Nochmal langsam und verständlich: Du hast unbewusst einen Spiegel zerschreddert und willst jetzt wissen, was dir droht?
Die Polizei war bei dir, um wegen des Verdachts auf Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) zu ermitteln. Durchlesen kannst du dir den Tatbestand mal auf http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html. Wenn du es nicht gemerkt hast, hast du den Tatbestand auch nicht erfüllt. Das zu klären ist unter Umständen ggf. Aufgabe eines Gerichts. Ansonsten bleibt noch der zivilrechtliche Anspekt. Von dir verursachte Schäden musst du natürlich auch begleichen.
Wenn die Polizei Dir schon einen Besuch abgestattet hat, wirst Du von einem Passanten gesehen worden sein. Jedoch steht mit Sicherheit noch nicht fest, dass Du es gewesen bist. Man kann das Alter des vorhandenen Risses feststellen. Aber, auch wenn Du es nicht bemerkt hast, hast Du nach einer Sachbeschädigung Fahrerflucht begangen wenn Du den Spiegel abgefahren haben solltest.
Wenn DU nichts mitgekriegt hast, und man an dem Auto (weder an Deinem noch an dem anderen, Lackspuren) nicht eindeutig Spuren sehen kann, kann man Dir nichts nachweisen.
also hab mit der Polizei geredet soll der wagen typ das nummern schild gewesen sein genau als der spiegel abgefahren worden ist und zu der zeit war ich halt mit dem wagen unter wegs nur ist es mir leider nicht bewusst ich mein hätt ichs gewusst würd ich ja anhalten un alles über die versicherung von meinem chef laufen lassen