Habe gerade beim Autofahren (Streifenwechsel) fast einen Unfall verursacht...Auto gestreift...Was nun?
Hey Leute
Habe gerade totale *** gebaut...Bin Fahranfänger und wollte Spurwechsel. Habe auch den Blinker gesetzt und in den Spiegel geschaut...Habe den Abstand wohl falsch eingeschätzt vom anderem Auto , da es dunkel war und mein Spiegel leuchtete.... Dann wollte ich den Fahrstreifen wechseln und bin gaaaanz leicht gegen das andere Auto gefahren....Naja er könnte auch verzögern,da er gesehen hat , dass ich geblinkt habe....Aber ok...Es ist meine Schuld.... Dann ist er an mir vorbeigefahren , hat gehupt und mit seiner Hand abwertend auf mich gezeigt....
Habe mir das Auto dann mal angeschaut....Ich habe etwas Farbe an der Tür ...Die konnte ich abkratzen...Und ein paar leichte Kratzer am Auto...Aber das Auto ist alt und hatte sowieso schon Kratzer.....
Meine Frage :
Habe ich Fahrerflucht begangen und er wird mich anzeigen ? Sah nämlich nicht so aus, dass er sich mein Kennzeichen gemerkt/notiert hat....Er hat ja auch mit der Hand nicht gezeigt , dass wir aussteigen sollen oder so
6 Antworten
Habe ich Fahrerflucht begangen...
Das musst du doch selber wissen: Du hast nach einem Unfall nicht angehalten, also hast du Fahrerflucht begangen. Die Schuldfrage hat damit nichts zu tun.
...er wird mich anzeigen ?
Wie soll das Jemand wissen?
Gegenfrage: Warum hast nicht angehalten und die Polizei verständigt?
Hallo PotenzenHilfe ,
die Frage lässt sich schwer beantworten.
Zunächst muss erst einmal ein Unfall geschehen sein, damit man sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen kann.
- Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache beschädigt wird
- Aber ein Unfall im Sinne des unerlaubten Entfernens vom Unfallort liegt nicht bei jedem Unfall vor, sondern nur wenn ein nicht unbedeutender Schaden eingetreten ist. Unbedeutend ist ein Schaden, wenn die Schadenshöhe 35 ~ 50 Euro nicht übersteigt
Da der Unfallgegner aber ebenfalls weitergefahren ist, musst Du den Unfall unverzüglich der Polizei melden. Unverzüglich bedeutet eigentlich, dass Du die Polizei entweder telefonisch oder persönlich auf dem nächsten Revier benachrichtigen hättest müssen. Ich denke, wenn Du jetzt zwei Stunden später den Unfall noch melden würdest, würde man Dir keinen Strick draus drehen. Kommt aber halt auf den aufnehmenden Polizeibeamten an.
Wenn Dir kein unerlaubtes entfernen vom Unfallort zur Last gelegt wird, musst Du nur mit folgendem Bußgeldbescheid rechnen:
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Tatbestandsnummer: 107101
Tatvorwurf: Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B-Verstoß: Nein
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Das heißt mit Zahlung des Verwarnungsgeldes in Höhe von 35,00 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt. Probezeitrelevante Ma0nahmen sind nicht zu befürchten.
Ich kann Dir aber keinen Rat geben, wie Du Dich jetzt verhalten sollst, nur Denkanstöße:
- Gehst Du jetzt sofort zur Polizei, könnte man das mit viel Wohlwollen noch als unverzüglich werten
- Du gehst aber auch das Risiko ein, dass es nicht mehr als unverzüglich gewertet wird
- Vielleicht hat sich der andere Fahrer ja auch garnicht bei der Polizei gemeldet, dann würdest Du das Risiko eingehen schlafende Hunde zu wecken
- meldest Du Dich innerhalb 24 Stunden nach dem unerlaubten entfernen vom Unfallort ist dieses strafmildernd anzusehen und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt wird
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn Du das Auto berührt und dabei einen Schaden verursacht hast, hast Du nicht nur fast einen Unfall verursacht; das war ja schon einer.
Du hättest umgehend (sobald die Verkehrssituation das zulässt) anhalten müssen.
Ich würde es bei der Polizei melden. Dann hast du auf jeden Fall alles richtig gemacht. Normalerweise hättet ihr beide anhalten müssen. Da er aber weitergefahren ist, blieb dir ja gar nichts anderes übrig als auch weiterzufahren.
Die Schuldfrage kann nicht so einfach geklärt werden. Vielleicht war er ja viel zu schnell, sodass du gar nicht damit rechnen konntest, dass er so schnell neben dir ist. Solche Sachen sind eher für die Versicherung wichtig. Wenn er den Schaden bei sich bemerkt, dann kann es durchaus sein, dass er sich noch an die Polizei wendet. Schlimmstenfalls wird die Schuldfrage vor Gericht geklärt, in jedem Fall solltest du die Schuld nicht einfach anerkennen (da er eben auch falsch gefahren sein könnte). Also, hinterleg das bei der Polizei. Wenn sowas als eine Art Fahrerflucht gewertet wird, dann bist du den Lappen mit Sicherheit los. Aber vermutlich nicht wegen einem kleinen Blechschaden. Bin übrigens auch am letzten Tag meiner Probezeit in einer stop-and-go-Situation jemandem hintendrauf gefahren. Wir haben es ohne Polizei geklärt, weil die Situation klar war. Aber auch sonst wäre der Lappen wegen sowas nicht weggewesen.
Das kein "fast"Unfall, sondern ein Unfall.
Wenn er weitergfahren ist, kommt da auch nichts nach.
Halte die Füße still und warte schlicht ab.
Zu einem Unfall gehören immer zwei.
Die Schuldfrage lässt sich jetzt sicher nicht mehr klären.
Sonstig gilt "Augen auf im Straßenverkehr"...Fahranfänger ist keine Entschuldigung.
Ich war doch offensichtlich Schul oder ? Wenn ich das der Polizei melde , bin ich wohl meinen Lappen los....Bin in der Probezeit