Ist es eig. Rufmord wenn ich, natürlich wahrheitsgemäß, meine Erfahrungen mit einer Person teile?

6 Antworten

Das ist mit einem klaren Ja oder nein gar nicht zu beantwoerten, das Feld ist weit hierbei, die Möglichkeiten groß und die Stolperfallen hier und da versteckt anzutreffen.

Zunächst einmal, es gibt keinen Rufmord.

Das heißt zunächst entweder Verleumdung oder üble Nachrede. 

Bei der Verleumdung muss zu ihrer Erfüllung eine unwahre Tatsache behauptet werden. Solange Du Dich demnach an die Wahrheit hälst (was Du für die Wahrheit hälst, ohne wissentlich eine Unwahrheit zu verbreiten), kann Dir gar nichts passieren.

Etwas strenger jedoch wird es durch die üble Nachrede, welche fordert, dass Du, um diese nicht zu erfüllen, etwas behaupten müsstest, was "erweislich wahr" ist. Erweislich bedeutet, Du solltest es nachweisen können, was Du da behauptest. Nachweisen bedeutet, nicht gehört oder jemand hat Dir erzählt oder sowas, Du hast den Beweis hierfür, nichts geringer ist hierbei gefordert.

Bis dahin, so Du beweisen kannst was Du behauptest, bist Du scheinbar sicher, aber nur scheinbar, denn da gibt es nochwas, die sogenannte Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis.

Hierbei können selbst wahre Tatsachenmitteilungen, welche aber gespickt sind mit Inhalten einer tiefen Missachtung, ein solches Gewicht erlangen, dass sie eine gegenüber der wahren Tatsachenbehauptung selbständige Beleidigung darstellen und damit unzulässig sind (vergl. § 192 StGB).

Das bedeutet, wenn Du Behauptungen aufstellst, selbst wenn Du diese in ihrem Wahrheitsgehalt beweisen kannst (nein, man muss Dir nicht nachweisen, dass Du lügst sondern Du musst Beweise für deren Stichhaltigkeit haben), die zudem eine Missbilligung der Person beinhalten, kann das dennoch strafrechtlich belangt werden.

Dies ist insofern zu bejahen, wenn bei der Äußerung nicht eine reine Tatsachenwiedergabe mit berechtigtem Interesse (z.B. Warnung vor Betrug) stattfindet, sondern die Tatsachen vorrangig in der Absicht aufgeführt werden, um jemanden zu diskeditieren, seinen Ruf zu schädigen.

Dies geschieht zuweilen leicht erkennbar, wenn es beispielsweise  in einem besonders herabwürdigenden Ton formuliert oder besonders gehässig ausgestaltet wird und die Tastachenwiedergabe lediglich eine der Tendenz nach bloße Zusammenstellung von Tatsachen darstellt, welche rein mit Schädigungs- und Beleidigungs- sowie Verleumdungsabsicht kundgetan wird.

Wenn Du also z.B. verkündest: "Horch mal, der XY, weißt Du was der gemacht hat? Der hat X und y und z und dann noch A, das ist ein Krimineller, dem ist niemals zu trauen....." - selbst wenn Du Beweise hast für das x und y und z und auch das a, hast Du das nur erzählt, um den herab zu würdigen. Damit bist Du der Mops.

Wenn Du jedoch sagst:" Der hat X und y und z und dann noch A, vorsicht, wenn der das bei Dir probieren sollte, weißt Du dass Du aufpassen musst...." Dann ist das berechtigt, denn Du würdigst nicht herab, Du warnst jemanden davor, geschädigt zu werden.


Fazit:

Es ist trotz Wahrheitsbelege immer noch mit Vorsicht zu genießen, ob und wenn ja wie man, wie Du sagst, "Erfahrungen" über jemanden mit anderen teilt. Wenn man dabei eine Herabwürdigungsabsicht erkennen kann, bist Du der Mops, gleichwohl Du die Wahrheit gesagt hast.



Nein...so lange du die Wahrheit sagst und zwar die Wahrheit die es ist und nicht von der du meinst das es sie ist.

Also keine Meinung von dritten, was du gehört hast, u.s.w.

Natürlich ist es wenig hilfreich überall etwas rum zu erzählen, oder zu posten also zu verbreiten, denn das zeiht nur Ärger mit sich. egal ob es nun für dich Konsequenzen mit sich bringt oder nicht, denn du möchtest das ja bestimmt auch nicht.

Also einfach etwas sensibler mit dem Thema umgehen und gut ist,

LG Pummeöwein :-)

Wenn du die Wahrheit über jemanden erzählst, dann ist das kein Rufmord, auch wenn der andere das behaupten sollte. Falls der andere so sauer ist, das er dich anzeigt bei der Polizei, dann müsstest du allerdings beweisen können, das du die Wahrheit gesagt hast.

Solange es sich um beweisbare bzw. belegbare Tatsachen handelt dürfte nichts gegen eine Weitergabe Deiner Erfahrungen sprechen.

Hallo!

Solange es die Wahrheit ist, ist es kein Rufmord.

Grüße, Dreams97