Darf man mir mit Anzeige wegen Bewertung drohen?
Ich habe eine Google Bewertung über ein Hotel abgegeben in dem wir waren. Ich habe mit 4 Sternen bewertet weil eigentlich alles top war, aber wir hatten ein paar unangenehme Erlebnisse mit dem Hotelmanager, der immer sehr unfreundlich war und die Mitarbeiter auch vor den Augen der Gäste zusammengefahren hat. Das habe ich auch so geschrieben. Ich habe auf Google Maps ein Pseudonym.
Zurück kam, dass ich meinen richtigen Namen nennen soll und die Bewertung entfernen soll, weil man mir sonst mit rechtlichen Konsequenzen wegen rufmord kommen würde.
Aber kann man mich dafür wirklich anzeigen, wenn die Bewertung wahrheitsgemäß ist??
17 Antworten
Ich würde hier mal noch einen kleinen Kommentar nachschicken, dass Du sehr wohl in dem Hotel warst und evtl. die Angelegenheit auch noch ein wenig detaillierter schildern. Natürlich gibts Du Deine Anonymität nicht auf und löscht auch den Kommentar nicht (sofern er der Wahrheit entspricht, wovon wir mal ausgehen). Einen Seitenhieb, dass Du Dir solche Einschüchterungsversuche verbietest und die eben genau in der Bild passen, dass das Management hinterlassen hat, würde ich mir auch nicht verkneifen.
Nein, natürlich nicht. Dazu sind diese Bewertungen ja da. Die Unternehmen können nicht erwarten (gut, manche machen das doch), dass nur positive Bewertungen ins Netz gelangen. Tatsachen zu beschreiben ist nicht strafbar.
solange die Bewertung der Wahrheit entspricht: NEIN
Nein!
Hallo 👋
Nein die können dich deswegen nicht anzeigen, weil du ja nicht gegen das Gesetz verstoßen hat.
LG
Leider können sie Anzeige erstatten, die aber jeder Staatsanwalt sofort einstellt. Sowas ist in Deutschland zumindest rein rechtlich machbar, und verursacht nur unnötige Arbeit.
Keine Staatsanwsltscnaft verfolgt solche sehr neutralen Bewertungen. Hier liegt keine Beleidigung oder sonstwas vor. Das sind alles nur leere Drohkulissen, wie man es von vielen Flachzangen aus dem Netz gibt. Kannst der Bewertung noch hinzufügen: "After having puplished this rating the management sent us threat mails." Hihi. Ist die Wahrheit.
Anzeigen kann man wegen jedem Käse.
Verurteilen wird und kann man Sie dafür gar nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass das einfach nur eine Schrecktaktik ist, um die Kritik wegzubringen.
Die meisten Hotels haben doch auf ihrer Internetseite extra zum anklicken eine Bewertungsseite. Dann müssen die auch mal damit rechnen das ein Gast nicht zufrieden ist und das auch so äußert.
Aber habe ich mich strafbar gemacht?
Nein. Hast Du nicht.
Keep cool...
Klappern gehört da offenbar neben einem unmöglichen Management zum Handwerk.
Sachlicher geht es ja nicht - und bei diesem Erpressungsversuch ist das ´ne glatte 1-Sterne-Kategorie geworden!
Also: Bloß nicht die Anonymität aufgeben!
Schreib doch eine Zweite Beurteilung mit einem Stern wegen des Versuchs, eine sachliche Bewertung zu manipulieren- das geht gar nicht! Wenn die wirklich konkret werden, dann erstattest du IN DEUTSCHLAND(!!!) Anzeige wegen Erpressung und Nötigung.
Viel Erfolg!
aber habe ich mich strafbar gemacht?