Kann ich eine Anzeige zurück nehmen obwohl der Gerichts Termin schon feststeht?
Hab vor einem Jahr eine Anzeige erstattet die nun jetzt durchgegangen ist, da aber zwischen uns alles gut ist wollte ich nicht unnötig Stress schieben. Kann ich die Anzeige zurück ziehen. Er ist 17 und ich 18 es handelt sich um einen Diebstahl in Höhe von 80€
10 Antworten
Ja, kannst du. Aber achte drauf, dass nicht anschließend gegen dich ermittelt wird, wegen falscher Beschuldigung oder Vortäuschen einer Straftat.
Am besetn du beantragst das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Nö, kann er nicht.
Schreibe einfach an das Gericht und gut ist.
Diebstahl ist ein Antragsdelikt. Diese können zurückgezogen werden.
Nein, nur ein zusätzlich zur Anzeige gestellter Strafantrag kann zurück gezogen werden.
Man kann eine Anzeige niemals gar nie nicht zurückziehen. Du kannst nur einen gestellten Strafantrag zurücknehmen, was bei absoluten Antragsdelikten zur Einstellung führt.
Hier sind viele Halbwissende unterwegs ....
Eine Anzeige kann man NIE zurück ziehen. Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass man die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Wissen sie ja. Dieses Wissen kannst du ihnen nicht mehr nehmen.
Was du ggf zurück nehmen kannst, ist der Strafantrag. Das geht aber nur, wenn der Diebstahl ein Haus- und/oder Familiendiebstahl war, denn nur dann ist es ein Antragsdelikt.
Andere Formen des Diebstahl werden von Amtswegen verfolgt. Wenn du aber dem Gericht mitteilst, dass es Einigungen gegeben hat und die Sache für dich damit erledigt ist, kann sich das strafmildernd auswirken oder es kommt zur Einstellung des Verfahrens.
Wenn ihr Pech habe, bewirkt es nichts. Es kommt auf die Details an.
Gruß S.
Nein. Diebstahl wird immer verfolgt.
Diebstahl ist ein sogenanntes " Offizialdelikt ", bei dem die Staatsanwaltschaft die Straftat verfolgen muß, sobald sie davon Kenntnis hat.
Unter Umständen wird aber das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ein anderer meinte es sei nicht möglich eine Anzeige bei Diebstahl zurück zu ziehen. Was stimmt den nun