Ich ziehe weg, muss ich was beachten?

4 Antworten

Ja, musst du, auch die Krankenkasse sollte über den Umzug informiert werden, ggf. die Bank und alle Vereinigungen bei denen du Mitglied bist. Es gibt einen Service der Post der dir das erleichtert, ich schick dir gleich einen Link

guccicreme 
Beitragsersteller
 11.08.2021, 08:26

Danke sehr hilfreich!

ErikJFW  11.08.2021, 08:29
@guccicreme

Danke, es freut mich sehr, dass ich dir helfen konnte! Viel Erfolg bei deinem Umzug!

Hier nochmal was zu diesem Service der Post, da der andere Link nicht so ganz viele Infos bringt: https://umziehen.de/umzugsmitteilung

Schlicht und ergreifend - Du musst Dich unter der Anschrift Deiner Mutter beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.

Dazu benötigst Du eine seitens Deiner Mutter ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung :

https://www.uni-luebeck.de/fileadmin/uzl_international/dokumente/Gaestehaus/Wohnungsgeberbest_tigung.pdf

Danach wirst Du relativ zügig Post vom ARD / ZDF Beitragsservice erhalten, Deiner Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren nachzukommen. Bitte nicht den Kopf in den Sand stecken - sondern reagieren !! - sprich dem Service mitteilen, dass für diese Wohnung bereits von Frau XYZ unter der Beitragsnummer 1234567890 der Beitrag gezahlt wird.

Desweiteren - sind z.B. die Krankenkasse, Deine Bank, Dein Ausbildungsbetrieb/ Schule, irgendwelche Vertragspartner ( z.B. bisherige Online-Shops bei erneuter Bestellung ) über Deine neue Anschrift zu informieren

Amtsschreck  11.08.2021, 09:22
dem Service mitteilen, dass für diese Wohnung bereits von Frau XYZ unter der Beitragsnummer 1234567890 der Beitrag gezahlt wird.

Musste gerade schmunzeln. Als ich damals zu "GEZ-Zeiten" mit meiner Frau zusammenzog und wir eine Kundennummer löschen lassen wollten, hatten wir 9 Monate regen postalischen Austausch, bis die das begriffen hatten. Da wir stets identische Satzbausteine per Brief erhielten, hatten wir dann dieselbe Taktik angewandt, bis sich nach 9 Monaten endlich ein echter Sachbearbeiter aus der Deckung traute und sich der Sache annahm. War echt lustig.

Beim Bürgeramt musst du dich nicht abmelden, sondern ummelden, falls du in derselben Gemeinde wohnen bleibst oder dich bei dem Bürgeramt der neuen Gemeinde anmelden.

beim entsprechenden Einwohnermeldeamt sich ummelden und Perso ändern mit der neuen Adresse