Ist eine Treppenhausreinigung eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Ich gehöre zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Treppenhausreinigung wird von einer externen Firma erledigt. Nun habe ich vom Verwalter die Jahresabrechnung 2020 erhalten, in der für mich ein gewisser, nicht unbeträchtlicher Anteil für die Reinigung ausgewiesen ist. Meine Frage: Kann ich diesen Betrag in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eintragen?
6 Antworten
Ja kannst du. Alles rund ums Haus wie Gartenarbeiten, Winterdienst etc. gehören dazu. In der Regel sind die Beträge die du zahlst, bereits transparent in der Abrechung ausgewiesen.
Nimm einfach den Betrag, der in der NK-Abrechnung ausgewiesen ist.
Du kannst es ja mal versuchen. Ohne Belege dazu wird es aber schwierig. Zudem sind diese Kosten in den Nebenkosten nicht weiter aufgeschlüsselt, was aber notwendig wäre.
Ja kannst du! Gehört dazu :)
Ja. Das sollte von einem guten Verwalter eigentlich selbständig unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" aufgeführt werden. Ebenso wie der Dienstleistungsanteil an den Handwerkerrechnungen.
Handwerkerleistungen hat es separat ausgewiesen. Die Reinigung der Treppenhauses ist eine eigene Position!
Ja, aber entsprechend nur Anteilig der Kosten die du auch selbst zugezahlt hast.
. . . In der Regel sind die Beträge die du zahlst, bereits transparent in der Abrechung ausgewiesen.. . . .
Leider nicht!