Steuererklärung: Aufzugskosten und Schornsteinfegerkosten in der Betriebskostenabrechnung nicht in Material/Dienstleistung aufgeschlüsselt, volle Summe angeben?
Wenn ich das richtig sehe, kann man als Arbeitnehmer die Kosten für Aufzug und Schornsreinfeger auch in der Steuer in haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen um diese abzurechnen. Aus meiner Betriebskostenabrechnung steht jeweils für Aufzugkosten und Schornsteinfeger nur eine Summe drinnen, keine weiteren Ausführungen. Kann ich da nun die komplette Summe meines Anteils eintragen oder was wäre ratsam?
2 Antworten
Da dürften wohl keine Materialkosten enthalten sein; so kenne ich es jedenfalls aus den tausenden Betriebskostenabrechnungen, die ich jährlich sehe Da heißt es immer "Wartung Aufzug" und "Kaminkehrer", Materialkosten sind ein eigener Posten.
Die Betriebskostenabrechnung sollte Material und Dienstleistungen getrennt ausweisen. Ich würde beim Vermieter nachfragen, ob in den Positionen Materialkosten enthalten sind.