Kann ich eine Entrümpelung von der Steuer absetzen?
Hallo,
wir besitzen ein älteres Haus, das wir zeitnah abreissen lassen wollen, um auf dem Grundstück neu zu bauen. Im letzten Jahr wurde das Haus von einer Entrümpelungsfirma entrümpelt. Können wir die Rechnung der Firma von der Steuer absetzen (haushaltsnahe Dienstleistung) oder ähnliches, oder ist das nicht möglich, weil wir nicht in dem Haus wohnen?
Viele Grüße
3 Antworten
Das geht nur für den eigenen Haushalt. Deshalb heißt das ja auch "haushaltsnahe" Dienstleistungen. Selbst Handwerker Löhne kannst du nur für den eigenen Haushalt oder für ein vermietetes Objekt geltend machen. Das Herrichten einer Baustelle und das Abreißen von Altbestand kannst du nirgendwo steuerlich geltend machen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw hier Handwerkerleistungen sind absetzbar §35a EstG.
20% von den Lohnkosten werden erstattet jedoch höchstens 1200€ Je Jahr.
wichtig ist das eine Rechnung vorliegt und die Bezahlung via Überweisung erfolgt.
das gilt jedoch nur für den eigenen Hausstand, also da wo du wohnst.
wenn ihr es vermieten wollt wären es Vorweggenomme Werbungskosten
Deine Mutter erbringt bei mir haushaltsnahe Dienstleistungen, hahahahaa
Denn seit dein hässlicher gewalttätiger Vater keinen mehr hochkriegt, muss ich es ihr besorgen.
und sie will es HART
Bei deiner Mutter setze ich höchstens 60€ an, und bekomme so einiges erstattet hahahahahahaa
Versuchen könnt ihr es ja, im schlechtesten Fall wird abgelehnt.
Also du kannst 6000€ ansetzen und davon werden höchstens 1200€ erstattet.