Ist eine Präambel (wie im GG) rechtlich bindend (bezüglich Art 23 GG)?
Ist eine Präambel nun rechtlich, bezüglich eines Gestzes, bindend ? Nach Lehrmeinung ist es eine ein bzw. herleitung zum eigendlichem Gesetzestext ! Wie ist denn nun aber International wenn, wie im GG, die Präambel zum festlegen des Geltungsbereiches gebrauch findet ? Da das GG ja von unserer "Regierung" als Verfassung gewichtet wird ist das ja eine Frage von besonderer gewichtung ! Wenn die Präambel keine auswirkung auf den eigendlichen Gesetzestext hätte wäre unserem GG jegliche Grundlage entzogen ! Zumindest nach dem wegfall bzw der änderung des Art. 23 in den 90zigern ! Und wie konnte die "Vereinigung" Deutschlands dann stattfinden ? Und warum wurden die anderen Länderteile Deutschlands, obwohl offensichtlich angeboten, nicht mit in die Vereinigung einbezogen ? Irgendwie blickt man da nur schwerlich durch. Für jedes geltende Recht, so scheint mir, wurde ein gegenpol geschaffen, welcher den anderen (nicht passenden) aufhebt. Aber steht Internationales Recht nicht vor Nationalem Recht ?? Und.... wenn das GG nicht gültig wäre .. welches Recht gilt dann ?? Besatzerrecht...... Militärrecht (SHAEF) ........ oder alles was wir ohne widerstand erdulden ? Von interesse wäre dann hier doch auch Art 20 .4 (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. ) WAS IST WAHR ??
15 Stimmen
11 Antworten
Ich betätige mich als Totengräber, denn der Beitrag ist uuuuuuralt, aber ich erkläre es dennoch. Eine Verfassung (in unserem Fall das Grundgesetz) braucht keinen Geltungsbereich, da eine Verfassung immer nur "nach Innen" wirkt. Die Grenzen der BRD sind durch Völkerrecht (völkerrechtliche Verträge mit anderen Ländern u. ä.) bestimmt. Daher ergibt sich die Abgrenzung von alleine. Gruß
- Das GG ist uneingeschränkt gültig. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Staatsgebiet Deutschlands. Dass der Geltungsbereich im Gesetz selbst angegeben sein müsste, ist Schwachsinn. Die Behauptung, Gesetze wären ohne angegebenen Geltungsbereich wären ungültig, stimmt nicht und hat keinerlei seriöse Grundlage, sondern basiert auf einem Urteil, das von vielen falsch verstanden und häufig falsch oder bewusst verfälscht zitiert wird. Abgesehen davon ist die Präambel Bestandteil des Grundgesetzes.
- Dass ein gewisser James Baker etwas am Grundgesetz geändert hätte oder dieser überhaupt dazu in der Lage gewesen wäre, ist schlicht Bullshit.
- Dass Deutschland von Gorbatschow die Ostgebiete angeboten bekommen hätte ist einfach nicht wahr und dazu noch völlig unrealistisch. Diese Behauptung wird durch rein garnichts untermauert.
Einige Frager und Fragenbeantworter wollen scheinbar immer nur auf unverdächtigem Weg ihre verqueren Theorien unters Volk bringen.
Nichts von den ganzen Behauptungen, die BR Deutschland sei kein Staat, habe keine Verfassung, sei besetzt, bestimmte Gesetze gelten nicht oder alles andere in dieser Richtung ist wahr!
Hört auf PatrickLassan, der kennt sich aus!
Wenn die Präambel keine auswirkung auf den eigentlichen Gesetzestext hätte wäre unserem GG jegliche Grundlage entzogen .
Nein. Diese Aussage bezieht sich anscheinend auf den angeblich fehlenden Geltungsbereich des Grundgesezes. Geltungsbereich eines Gesetzes (auch Verfassungen sind Gesetze) ist jedoch grundsätzlich das Staatsgebiet des Gesetzgebers.
Zumindest nach dem wegfall bzw der änderung des Art. 23 in den 90zigern !
Artikel 23 a.F, GG beschrieb nicht den Geltungsbereich, sondern gab lediglich an, in welchen Bundesländern das Grundgesetz vor der Wiederverinigung in Kraft gesetzt worden wat
wie konnte die "Vereinigung" Deutschlands dann stattfinden ?
. Die Aufhebung des Art. 23 GG erfolgte zum 3.10.1990 und nicht wie oft behauptet eher.
Von interesse wäre dann hier doch auch Art 20 .4 (4)
Eins von beiden geht nur - entweder nimmt man an, das Grundgesetz wäre aufgehoben, dann ist auch das Widerstandsrecht entfallen, oder man geht davon aus, es wäre nicht aufgehoben, dann frage ich mich, wogegen man Widerstand leisten sollte.
Du willst doch nicht etwa Jurist sein?
Du anscheinend auch nicht, sonst würdest du nicht den Unfug mit der Staatsangehörigkeit auftischen.
Dann erklär mir mal, da Du ja so altklug von "Staat" und "Staatsgebiet" redest, warum in Deinem Personalausweis unter Staatsangehörigkeit nicht sinnvolles drinnen steht?
Die meisten Staaten geben die Staatsangehörigkeit ihrer Bürger mit einem Adjektiv an. Die Angabe 'deutsch' in einem Personalausweis, der von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben wird, halte nicht nur ich für durchaus sinnvoll.
guck noch mal tief in die Bücher.
Genau das würde ich dir auch empfehlen.
Die Aufhebung des Art. 23 GG erfolgte zum 3.10.1990 und nicht wie oft behauptet eher."
Da muss ich dich leider enttäuschen denn das stimmt nicht und bevor du jetzt was sagst schau in ein GG dort steht:
Änderndes Gesetz: Einigungsvertrag Datum: 23.09.1990 BGBl.: II S. 885, 890 Geänderte Artikel/Art der änderung
Präambel, 51, 135a, 146 - geändert
143 - eingefügt
23 - aufgehoben
Also kann ja irgendiwe was nicht stimmen. Von wegen erst am 03.10.90
Desweiteren will ich noch anmerken da sie ja Jura Studiert haben. Man lernt das was man lernen soll hier in diesem Land und nicht mehr oder weniger.
Anscheinend hast du ein Problem damit, zwischen der Veröffentlichung des Gesetzes und dem Inkraftteten des Gesetzes zu unterscheiden.
Die Präambel mag ja zum GG gehören, nur hat sie keinen Gesetzescharakter. Es gibt weder ein abgeleitetes Gesetz noch ein Urteil welches sich auf eine Präambel stützt. Was aber noch viel Interessanter ist: in der Präambel ist eine unbestreitbare Lüge formuliert "...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben" - evtl. lag ich ja zu jener Zeit im Koma und weiß nur bis heute nichts davon, was ich aber weiß, ist das ich als teil des Deutschen Volkes weder gefragt noch dem GG als Verfassung zugestimmt habe. Wenn dieser Teil der Präambel nicht der Wahrheit entspricht, was sollte mich annehmen lassen der Rest könnte Wahr sein? Wie schon der Herr mit dem lustigen kleinen Bärtchen, dessen Kriegen wir die besatzungsrechtliche Regelung des GG anstelle einer Verfassung verdanken einst sagte : Je größer die lüge, desto mehr werden sie Glauben. LG paul ps: Hört auf alles zu glauben und fangt an euer Gehirn zu benutzen!
Die Präambel mag ja zum GG gehören, nur hat sie keinen Gesetzescharakter.
Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders.
was ich aber weiß, ist das ich als teil des Deutschen Volkes weder gefragt noch dem GG als Verfassung zugestimmt habe.
Sagt dir der Begriff 'repräsentative Demokratie' irgend etwas?
Auszug KPD Urteil 17. August 1956 -1 BVB 2/51- Der Präambel des Grundgesetzes kommt vor allem politische, aber auch rechtliche Bedeutung zu. Alle politischen Staatsorgane haben die Rechtspflicht, die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben; sie müssen ihre Maßnahmen auf dieses Ziel ausrichten, insbesondere alles unterlassen, was die Wiedervereinigung rechtlich hindert oder faktisch unmöglich macht. http://www.staat-deutschland.de/downloads/zusammenfassungderbeweisfuehrung.pdf
Was will uns "PatrickLassan" hier verclickern? Du willst doch nicht etwa Jurist sein??? Dann erklär mir mal, da Du ja so altklug von "Staat" und "Staatsgebiet" redest, warum in Deinem Personalausweis unter Staatsangehörigkeit nicht sinnvolles drinnen steht? Warum bekommt denn hier keiner eine Staatsangehörigkeitsurkunde mit "BRD"? Na, PatrickLassan, überarbeite Deine Vision von einem Rechtsstaat noch einmal und guck noch mal tief in die Bücher.