Ist eine online Anmeldung ohne Unterschrift rechtskräftig?
Hallo,
angenommen eine Person bietet privaten Unterricht an. Zur Anmeldung hat er ein Word-Formular erstellt (Adresse, Lastschriftvollmacht etc.), welches ausgefüllt per Email an ihn zurück geschickt werden soll.
Da keinerlei Unterschrift zu leisten ist, stellt sich mir die Frage ob ein solches Formular rechtskräftig ist.
Viele Grüße, Tom
2 Antworten
Moin,
ich seh das etwas differenzierter als die andere Antwort hier.
ja, Verträge können auch mündlich zu Stande kommen. Allerdings ist bei so einer Anmeldung per E-Mail die Gefahr eines Missbrauchs recht hoch. Sobald ich die benötigten Daten eines anderen habe, könnte ich ihn einfach (rechtsverbindlich) anmelden. Von welchem Account die E-Mails gesendet wurde, ließe sich ggf nicht mal mehr nachvollziehen.
Wenn eine Unterschrift gefordert wäre, könnte man die zumindest dann im Streitfall noch nachprüfen. Es dürfte hier ziemlich einfach sein, für den Widersprechenden zumindest berechtigte Zweifel zu sähen, ob ein Vertrag tatsächlich besteht.
wenn insbesondere auf dem Word-Formular nur die von dir angegeben Daten stehen, dann handelt es sich um ein reines Informations-Blatt an den Empfänger, daraus könnte noch niemand wissen, wofür die Daten überreicht wurden. Dafür benötigt wären zumindest schon noch ein Satz wie: „Durch ausfüllen des Formulars melde ich mich kostenpflichtig bei der Musikschule xy an“
Ja natürlich denn Verträge ubterliegen keiner schriftlichen Form. Sogar eine mündliche Zusage reicht aus um einen verbindlichen Vertrag zu schließen