getrennt lebend Anmeldung Schule/Kindergarten?

10 Antworten

und was würde dir das bringen? Mag sein das da ein Fehler passiert ist, aber es bringt dich keinen Schritt weiter wenn du jetzt anderen erfolgreich auf die Finger klopfen kannst.

MariekeJ  12.01.2018, 02:34

Genau diese Frage stelle ich mir auch... was soll der Zweck der Aktion sein?

Wer hat Sorgerecht über das Kind?
Wenn es beide sind braucht man zur Schulanmeldung beide Unterschriften

Dave0000  14.11.2017, 10:39

Also ich selbst habe mein Kind gestern angemeldet
Entweder sind beide Unterschriften nötig oder sie hat vorlegen müssen das sie alleiniges Sorgerecht hat
Ich musste die Unterschrift der Mutter extra besorgen gehen

Wenn ich mir jetzt aber vorstelle die Mutter meines Kindes hätte was dagegen gehabt und mir die Unterschrift nicht geben wollen dann hätte ich erstmal ein Problem
Ich hätte dann das Jugendamt kontaktiert und zum Wohle des Kindes und der Schulpflicht eine schnelle Lösung gefordert
Es wird vermutlich also auch eine Möglichkeit geben die Entscheidung zu treffen wenn beide unterschiedlicher Meinung sind

In jedem Fall darfst du aber nicht einfach übergangen werden
Vorallem nicht wenn du dich meldest.

An deiner Stelle würde ich mir die Bescheinigung übers Sorgerecht einpacken und zur Schule hinfahren
Dort kannst du dann deine Infos einholen

Hast du denn einen guten Grund was dich daran stört das dein Kind dort zur Schule geht?

Jome0308 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 09:55

Es haben beide das Sorgerecht. Deshalb verstehen wir es ja nicht

offiziell müssen bei gemeinsamen Sorgerecht beide Erziehungsberechtigte unterschreiben, ja

in der Praxis ist es so, das meistens nur ein Elternteil unterschreibt und das von den Institutionen auch angenommen wird

ich glaube, mein Mann hat noch nie mitunterschieben bei den ganzen Anmeldungen ect. bei drei Kinder, das habe immer ich alleine gemacht...

wenn ihr gegen den Kindergarten seid, dann müsstet ihr wohl rechtlich dagegen vorgehen, das das Kind in diesem Kindergarten ist

wenn es nur im das Formular geht, das ihr das bekommt, da müsstet ihr euch wohl mit der Mutter einigen

soll er Kindergarten das Kind nicht aufnehmen, nur weil nicht beide Elternteile unterschrieben haben? Die Kindergärten können sich nicht auch noch um die ganzen familiären Hintergründe kümmern...

Vielleicht ginge es, wenn dein Freund mit dem Schreiben/Bescheinigung, das er auch erziehungsberechtigt ist zum Kindergarten geht und um eine Kopie der Anmeldung bittet.

Aber ohne Nachweis ist es richtig, ihm nichts auszuhändigen.

Da wären zuerst ein paar Einzelheiten zu klären. Besteht gemeinsames Sorgerecht und hat die Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten?

Bei gemeinsamem Sorgerecht hätte der Umzug und die Anmeldung nur mit Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten erfolgen dürfen, § 1687 BGB. Eine Abweichung erforderte eine gerichtliche Entscheidung.

Eine Straftat liegt nicht vor, aber ein Fall für das Familiengericht durchaus, zumal mit dem Umzug ohne Hinterlassung der Anschrift auch ein Verstoß gegen § 1684 BGB vorläge, wenn nicht gerichtlich das Umgangsrecht aberkannt wurde. Hier könnte sogar eine Chance bestehen, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu beantragen, wenn nicht der Vorwurf der Kindesmißhandlung oder häuslichen Gewalt erhoben wird. Diese Erwägung grenze ich aber im weiteren aus, da es zu weit führte.

Bei gemeinsamen Sorgerecht aber könnte Strafanzeige wegen Verdachts auf Urkundenfälschung (Achtung, es kann auch einfach Täuschung im Raum stehen, indem behautet wurde, das alleinige Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu haben, auch wird nicht selten eine eigenmächtige Anmeldung akzeptiert) gestellt werden. Der Vater als Sorgeberechtigter sollte aber vorher oder begleitend beide Einrichtungen anschreiben und dabei angeben, daß

  • die Frau mit den Kindern nach der Trennung ohne Nennung des neuen Wohnorts und ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters umgezogen sei,
  • ein gemeinsames Sorgerecht bestünde und eine gerichtliche Entscheidung, auch über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als auch eine gütliche, interne Einigung nicht vorläge,
  • mithin zur Anmeldung die Unterschrift beider Elternteile erforderlich gewesen wäre, sofern kein Urteil vorgelegt werden könnte, welches ein alleiniges Bestimmungsrecht einsetzte, also die Anmeldung mutmaßlich schwebend unwirksam sei, zumal auch mit einem immer zustimmungserforderlichen Wohnortwechsel verbunden,
  • damit entweder seitens der Leitung der Einrichtung bei Anmeldung Sorgfaltspflichten verletzt worden seien oder vorsätzlich gehandelt wurde, sofern nicht eine Unterschriftenfälschung oder ein gefälschtes Urteil vorgelegt wurde und
  • eine Auskunftspflicht auch gegenüber dem anderen sorgeberechtigten Elternteil bestehe, welcher nicht nachgekommen wurde, wobei aus der Anfrage deutlich wurde, daß eine Kopie der Anmeldung zur Klärung der Frage einer erfolgten Urkundenhälschung vor Erstattung einer Anzeige durch den sorgeberechtigten Vater nachgefragt wurde, um nicht unnötig das Kindeswohl zu gefährden.

Der Umstand, daß eigenmächtige Anmeldungen immer wieder zugelassen werden, verändert nicht deutsches Recht. Eine Strafanzeige aber wäre immer möglich, man sollte nur übelegen, ob es auch im Interesse der Kinder wäre. Auch scheint mir die Einschaltung des Familiengerichts erforderlich, also die Einschaltung eines Anwalts.

PolluxHH  14.11.2017, 11:12

Nach den späteren Ergänzungen ist festzustellen, daß ein Verstoß gegen § 1684 BGB nicht vorliegen dürfte ... es wäre hilfreich, Angaben gleich zu Beginn zu machen, welche die rechtliche Beurteilung massiv beeinflussen.

Jome0308 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 11:22
@PolluxHH

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. 

Die Ehe ist noch nicht geschieden und es besteht geteiltes Sorgerecht und auch geteiltes Aufententhaltsbestimmungsrecht. 

Einem Umzug in die andere Stadt wurde ebenfalls zugestimmt, weil er ihr ja keinerlei Steine in den Weg legen möchte. 

Allenfalls möchte er einfach einen sehr guten Kontakt sowie in den alltäglichen Dingen involviert sein. Und trotz Trennung am Leben der Kinder aktiv teilhaben. Alle zwei Wochen sind die Kinder bei und auch in den Ferien, dies ist aber auch das einzige was funktioniert. Leider. 
Gütlich wäre auch in unserem Interesse, aber halt nicht um jeden Preis. Er möchte seine Kinder ja nicht verlieren oder aufgeben.

PolluxHH  14.11.2017, 11:53
@Jome0308

Erst später ging mit ein Licht auf, daß es wirklich nur um die Kopien als Beweismittel geht (wobei ich mich frage, ob es nicht reichte, wenn der Vater bei Gericht angäbe, keine Anmeldung unterschrieben zu haben, denn hier wäre m.E. die Beweislast bei der Mutter, daß eine gemeinsame Anmeldung erfolgt sei; einfach mal den Anwalt fragen, ist ja eigntlich sein Job, sowas zu wissen). Dies hätte die Fragestellinmg deutlich vereinfacht.

Aber Einsicht in die Unterlagen darf erst bei erwiesenem Sorgerecht gewährt werden. Sollte dies nicht erfolgt sein, ist dies umgehend nachzuholen. Hier wäre ein Schreiben des Anwalts an die Einrichtungen ggf. förderlich, sofern ergänzt um eine Bescheinigung über das Sorgerecht.

Die andere Variante wäre eben Strafanzeige und Verweis auf die Strafanzeige vor Gericht, was dann eine Beibringung der Beweise über die Staatsanwaltschaft im Zuge der Amtshilfe zuließe. Einen guten Eindruck vor Gericht würde es dann machen, wenn man sich zuerst ohne Strafanzeige bemüht hätte und auch bei Vorlage der Sorgerechtsbescheinigung sich die Einrichtungen verweigert hätten (idealerweise alles schriftlich, um es nachweisen zu können) und damit die Strafanzeige als "letztes Mittel" betrieben würde.

Über diesen Weg wäre auch ein alleiniges Sorgerecht des Vaters betreibbar, allerdings fraglich, da es heute eher die Regel als die Ausnahme ist, daß es geduldet wird und über die Zustimmung zum Wohnortwechsel auch einem Wechsel von Schule etc. zugestimmt wurde als auch der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht konkludent zuerkannt wurde. Hier müßte der Wille der Mutter aufgezeigt werden, den Kindsvater von Entscheidungen auszuschließen, welche nach § 1687 BGB die Zustimmung beider erforderte.

Warum auch? Du bist einfach die Freundin und hast keinerlei Befugnisse, da Kopien oder Bestätigungen zu bekommen.

Da könnte ja jeder kommen und sagen "Ich brauche das für meinen Freund, der der Vater dieser Kinder ist"

Da muss sich der Vater schon selbst mal drum kümmern.

lg Lilo

Jome0308 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 09:59

Ach nee, meinst du das weiß ich nicht, ich erkundige mich lediglich für meinen Freund dafür was er machen kann, weil er es nicht so mit dem Netz hat.

Aber auf so neunmal kluge Ratschläge kann ich verzichten