Ist eine Kündigungsbestätigung eines Arbeitsvertrag OHNE Unterschrift gültig?

11 Antworten

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Das spielt keine Rolle, wenn Deine Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, brauchst Du keine "Kündigungsbestätigung".

Der AG ist auch nicht verpflichtet, diese auszustellen.

Gibt man eine Kündigung selbst ab, kann man sich den Empfang bestätigen lassen, schickt man sie z.B. per Einwurfeinschreiben, ist das bei der Post auch vermerkt.

Wenn Dein AG Dir die Bestätigung geschickt hat, kann man das auch nachvollziehen, zumal sogar das Firmenlogo zu sehen ist.

Hexle2  02.12.2017, 14:12

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Was meinst du mit "gueltig"? Eine Kuendigungsbetaetigung - die uebrigens gesetzlich nicht vorgeschrieben ist - bewirkt erst einmal gar nichts. Sie kann aber hilfreich sein, wenn der Zugang der Kuendigung bestritten wird.

Allerdings wird wohl niemand den Zugang einer Kuendigung schriftlich bestaetigen und diesen dann anschliessend bestreiten. Auch nicht ohne Unterschrift. Will er den Zugang naemlich bestreiten (oder sich zumindest eine Moeglichkeit dazu offen halten), wird er auf die Bitte um eine Bestaetigung gar nicht erst reagieren.

Verweiler 
Beitragsersteller
 28.11.2017, 08:48

Danke, das klingt LOGISCH und der Gedanke kam mir auch gerade!!

Eine Bestätigung einer Kündigung ist weder gültig noch nicht gültig, sie wird schlicht nicht benötigt. Eine Kündigung ist ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft.

Durch diese Bestätigung hast du lediglich einen Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist. Nicht mehr und auch nicht weniger.

Eine Kündigungsbestätigung kann nicht gültig oder ungültig sein, da diese gar nicht notwendig ist.

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

Du musst einfach nur den Arbeitsvertrag schriftlich und fristgemäß kündigen.

Eine solche Bestätigung ist zwar generell nicht notwendig, aber wenn der Betrieb reagiert hat und auf deine Kündigung geantwortet hat, liefert er ja den Nachweis, dass deine Kündigung eingegangen ist. Damit erfüllt das Schreiben seinen Zweck, unabhängig von einer Unterschrift.