Unterschrift unter einer Reiseabrechnung erforderlich?
Hallo, durch einen wirklich kleinen Fehler in meiner Reiskostenabrechnung habe ich eine fristlose Kündigung erhalten. Allerdings ist mein Antrag ohne Unterschrift und Datum bei meinem (ex) Arbeitgeber eingegangen. Ist diese damit überhaupt gültig? Welche Angaben müssen mindesten in einer Reisekostenabrechnung enthalten sein? Einen Vordruck oder gar eine Arbeitsanweisung meines Arbeitgebers gibt es nicht.
Eine Antwort wäre toll!- Die Konsequenzen wären für schrecklich.....
PS. Einen Rechtsanwalt habe ich eingeschaltet, Berufung habe ich eingelegt, aber eine gute Recherche sollte man nicht nur dem Rechtsanwalt überlassen.
4 Antworten
Das Finanzamt erkennt Reisekostenabrechnungen nur mit Unterschrift des Mitarbeiters an. Aus der Logik muss nämlich sichergestellt sein, dass der ARbeitnehmer die Abrechnung selber erstellt hat und sie nicht in irgendeiner Weise vom Arbeitgeber stammt.
Aus Sicht des Finanzamts wäre damit die Antwort klar: Ohne Unterschrift ist eine Abrechnung nicht gültig.
Wenn in der Abrechnung falsche Angaben gemacht wurden, dann kann wäre die Berufung auf "Habe ich nicht unterschrieben" wahrscheinlich aber sehr dünnes Eis. Wenn der Arbeitgeber darlegen kann, dass die Angaben vom Arbeitnehmer stammen (Handschrift, E-Mail, ...), dann kann das auch ohne Unterschrift durchaus als Betrug bzw. Betrugsversuch gewertet werden. Unabhängig davon, ob es den Anforderungen des Finanzamts genügt.
Für eine fristlose (!) Kündigung reicht aber ein Bagatellvergehen in der Reisekostenabrechnung so oder so nicht aus. Da macht die Klage auf jeden Fall Sinn.
Leider reicht so ein Bagatellvergehen durchaus für eine Fristlose Kündigung.
Ohne Unterschrift ist heutzutage garnix gültig. Das könnte ja sonstwer geschrieben haben. Aber wir kennen die genauen Umstände die zur Kündigung geführt haben nicht. Vielleicht ist diese Abrechnung nur eine willkommene Gelegenheit für den Chef Dich zu feuern, da er Dich schon länger loswerden wollte, aber bisher nicht wusste wie er es anstellen soll. Hast Du schon Abmahnungen?? Bei intaktem Arbeitsverhältnis wird ein kl. Fehler nicht gleich zur Kündigung führen, schon garnicht wenn keine genaue Anweisung vorliegt. Kann der Chef Dir nachweisen, dass Du ihn bewusst übervorteilen wolltest? Wenn nein, dann ist die Kündigung gegenstandslos.
Hier findest du nützliche Hinweise: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekostenabrechnung
Vielen Dank für die Antworten. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt sehe ich meine Chancen recht gut, da ich mit meinem Fehler keinen finanziellen Vorteil habe. Der Arbeitgeber hat lediglich einen Schaden, in dem Sinne, dass ich meiner Arbeitszeit eine zusätzliche Stunde zugefügt habe. Dies bei einer 50- 60 Stunden Woche, in der eh' keine Überstunden bezahlt werden.