Dierektversicherung Gehaltsumwandlung OHNE mein wissen durch AG abgeschlossen?

4 Antworten

@SmokiJoe,

dann freue dich doch, dass dein AG für dich eine betriebliche Altersversorgung abschließt.

Mit Sicherheit findest du einen Hinweis dazu im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.

Ist so ein Vertrag OHNE meine Unterschrift wirklich gültig ?

Ja - denn bei einer Arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung muss der Arbeitnehmer nicht unterschreiben.

Dein Arbeitgeber war solange der Vertrag durch ihn bezahlt wurde auch Versicherungsnehmer.  Mit deinem Ausscheiden aus der Firma, hat er dir diesen Vertrag übertragen.

Bedeutet du kannst diesen Vertrag auch beitragsfrei stellen und bekommst dann frühestens mit dem 60 / 62 Lebensjahr eine Kapitalauszahlung oder eine mtl. Rente ausgezahlt. Nur musst du dies der Versicherung mitteilen.

Schau mal in den Unterlagen die dir dein AG zugeschickt hat - vielleicht ist dort auch die Vertragsänderung diese BAV dabei.

Andernfalls den ehemaligen AG kontaktieren und um die Vertragsunterlagen bitten.

Gruß N.U.

mepeisen  15.10.2016, 17:45

Zusatzinfo: Das muss nicht zwangsweise im Tarifvertrag o.ä. stehen. Das könnte auch per Betriebsvereinbarung geschehen sein. Dann kann ggf. auch der ehemals zuständige Betriebsrat Auskunft geben. Natürlich könnte das auch bei der letzten Tarifrunde an Stelle einer Erhöhung vereinbart worden sein.

Eines kann man vielleicht noch erwähnen: Solche Altersvorsorgen sind steuerfrei. Oder anders: Die Einlagen werden vom Brutto bezahlt. Eine maximal mögliche Entgeltumwandlung kann eigentlich nur begrüßt werden aus diesem Blickwinkel und du solltest dir überlegen, ob du das nicht wieder von deinem neuen Arbeitgeber einzahlen lässt.

Ansonsten gilt, wie hier steht, dass man die Versicherung informieren sollte, dass man nicht mehr beim entsprechenden Arbeitgeber beschäftigt ist und sie beitragsfrei stellen will ab Ausscheiden beim Arbeitgeber.

SmokiJoe 
Beitragsersteller
 15.10.2016, 19:21

Vielen Dank für deine Antwort,

Diese Versicherung wurde mir damals vom ehemaligen Arbeitgeber bei
einstellung angeboten was ich aber mehrfach ablehnte. Eine Unterschrift
habe ich nie geleistet und die Vertragsunterlagen die ich Unterschreiben
und an die Versicherung schicken sollte liegen immer noch hier bei mir.

Im April 2016 bin ich wie geschildert ausgeschieden.

Im Juli 2016 bekam ich das erste mal von der Versicherung Post

mit einem Rechnungsbetrag, daraufhin habe ich Wiederspruch eingelegt
und der Versicherung geschrieben das ich kein interesse an so etwas habe
und ich auch keinerlei Unterschriften geleistet habe. Als Antwort bekam
ich einen 2 Zeiligen Brief indem Stand das ich Kündigen kann was ich
auch tat Einschreiben mit Rückschein, das war im August 2016.

Heute habe ich von der Versicherung einen Mahnbescheid erhalten und
eine Zahlungsfrist, ich versteh einfach nicht wie ein AG einfach etwas
für mich abschliessen kann und ich Ohne Unterschrift jetzt für etwas
zahlen soll was ich nicht haben will.

Die Versicherung scheint meine Briefe einfach zu ignorieren und einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten,

Gibt es noch andere Möglichkeiten der Versicherung klar zu machen das
ich daran kein interesse habe oder diesen angeblichen Vertrag den ich
ja nicht unterschrieben habe anzufechten ?

DANKE

kevin1905  15.10.2016, 20:36
@SmokiJoe

Hier fehlen einfach zu viele Informationen um es abschließend zu bewerten.

Die betriebliche Altersvorsorge per Direktversicherung ist kein rein versicherungsrechtliches Thema, sondern es spielen auch arbeits- und tarifrechtliche Dinge hinein.

In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können verpflichtende Arbeitgeberleistungen durch die Parteien ausgehandelt werden. Diese sind aber meistens nicht sofort unverfallbar.

Evtl. würde ich mal den Gang zum Versicherungsberater (Rechtsberatender Beruf gegen Honorar) antreten und das aufklären lassen, wenn sich der Versicherer uneinsichtig zeigt (würde mich schon interessieren welcher das ist).

SmokiJoe 
Beitragsersteller
 16.10.2016, 17:05
@kevin1905

(würde mich schon interessieren welcher das ist).

Wen Du die Versicherungsgesellschaft meinst, mit der ich im Klinsch liege , Das ist die HDI Lebensversicherungs AG aus Köln.

Apolon  16.10.2016, 17:58
@SmokiJoe

@SmokiJoe,

das einfachste von der Welt wäre doch, deinen ehemaligen AG anzurufen und zu fragen ob er eine betriebliche Altersversorgung für dich abgeschlossen hat und dafür die Beiträge selbst entrichtet hat.

Oder was es mit dem Vertrag der HDI auf sich hat.

Beachte bitte, bei einer betrieblichen Altersversorgung ist der AG immer der Versicherungsnehmer.

Wenn dir seine Antwort vorliegt kannst du uns ja mal über die weiteren Details informieren, denn dann wissen wir vielleicht auch etwas mehr und können dir weiter helfen.

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und für das Abführen der Beiträge verantwortlich.

Eine Entgeltumwandlung, die also dein Gehalt betrifft ist immer zustimmungspflichtig durch deine Person, da hier ein Eingriff in einen bestehenden Arbeitsvertrag vorgenommen wird. Diese liegt hier aber wohl nicht vor.

Du wirst nur dann Beitragsschuldner, wenn du die Versicherungsnehmereigenschaft auf dich übertragen lässt und den Vertrag privat weiterführst (was behindert wäre).

Ferner können Beiträge im Lebenbereich mit ganz wenigen Ausnahmen nicht eingeklagt werden, Sparen ist stets freiwillig.

Ein Arbeitgeber KÖNNTE pauschal eine Gruppenversicherung abschließen.

Das wäre tatsächlich ohne Unterschrift der einzelnen Arbeitnehmer möglich. Natürlich müsste er dann auch die Beiträge in voller Höhe selbst zahlen.

Eine Direktversicherung ist ohne deine Unterschrift als versicherte Person aber nicht möglich.

Vielen Dank für eure Antworten

Diese Versicherung wurde mir damals vom ehemaligen Arbeitgeber bei einstellung angeboten was ich aber mehrfach ablehnte. Eine Unterschrift habe ich nie geleistet und die Vertragsunterlagen die ich Unterschreiben und an die Versicherung schicken sollte liegen immer noch hier bei mir.

Im April 2016 bin ich wie geschildert ausgeschieden.

Im Juli 2016 bekam ich das erste mal von der Versicherung Post

mit einem Rechnungsbetrag, daraufhin habe ich Wiederspruch eingelegt und der Versicherung geschrieben das ich kein interesse an so etwas habe und ich auch keinerlei Unterschriften geleistet habe. Als Antwort bekam ich einen 2 Zeiligen Brief indem Stand das ich Kündigen kann was ich auch tat Einschreiben mit Rückschein, das war im August 2016.

Heute habe ich von der Versicherung einen Mahnbescheid erhalten und eine Zahlungsfrist, ich versteh einfach nicht wie ein AG einfach etwas für mich abschliessen kann und ich Ohne Unterschrift jetzt für etwas zahlen soll was ich nicht haben will.

Die Versicherung scheint meine Briefe einfach zu ignorieren und einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten,

Gibt es noch andere Möglichkeiten der Versicherung klar zu machen das ich daran kein interesse habe oder diesen angeblichen Vertrag den ich ja nicht unterschrieben habe anzufechten ?

DANKE

kevin1905  15.10.2016, 20:27

Heute habe ich von der Versicherung einen Mahnbescheid erhalten

Halte ich für unglaubwürdig. Mahnbescheide kommen von Amtsgerichten.

Wenn du einen erhalten hast (würde mich wundern) kreuze auf dem Antwortformular an "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" und schicke dies beweisbar ans Amtsgericht zurück, bevor die Frist abläuft.

SmokiJoe 
Beitragsersteller
 16.10.2016, 17:10
@kevin1905

Nein von einem Gericht kommt das nicht. Das hat mir die Versicherungsgesellschaft geschickt, es steht Mahnbescheid oben drauf und unten die übliche Rechnung plus Mahngebür und Verzugszinsen. Unter dieser Rechnung steht dann noch Zahlungsfrist binnen 2 Wochen ab erhalt diesen Schreibens.