Ist eine Klassenfahrt steuerlich absetzbar?
Kann man eigentlich unter irgendwelchen Bedingungen eine Klassenfahrt steuerlich absetzen?
10 Antworten
naja,gute Frage
angenommen, du machst eine berufliche Weiterbildung, möglichst bei einem anerkannten Bildungsträger und idealerweise eine Fortbildung oder Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetzm und die Fahrt ist wesentlicher Bestandteil dieser ganzen Fortbildung, und hat nicht nut fun und spass charakter, wie die typische paris fahrt beim sprachkurs, dann sollte man es versuchen, die reise abzusetzen
für das finanzamz muss klar der zweck der schule, kurs sowie vor allem der fahrt im sinne weiterbiludng erkennbar sein
beispiel ich bin luftverkehrskaufmann und mache eine weiterbildung zum luftverkehrsbetriebswirt, und die fahrt geht zum prüfungsort, oder zu einer touristik messe oder kongress + das wäre der ideal fall l, um alles abzusetzen
Ja, wenn die Klassenfahrt dienst-/geschäftlichen Zwecken dient, was sie ja beim Lehrkörper ja tut, kann dieser die Kosten steuerlich absetzen. Wir Eltern sind was die Kosten unserer Kinder betrifft praktisch wie immer die Gelackmeierten...
MEINE Kinder zahlen vielleicht mal DEINE Rente ;-)
Nein, bekomme keine vom Staat, bezahle meine selbst. Aber darum geht es ja auch nicht. In erster Linie sind die Eltern für die Kinder zuständig, nicht fremde Leute. Wenn es finanziell weniger gut aussieht, gibt es genug Möglichkeiten. Die allermeisten Schulen haben auch Fördervereine für diesen Zweck.
Aber wenn das Geld vorhanden ist, spricht absolut nichts dafür, dass es jemand anderes bezahlt.
Wenn keine Kinder da sind, die später arbeiten, bekommt man eine geringe Rente.
Das was man jetzt einzahlt, das ist für die jetzigen Rentner.
Bekomme ohnehin keine staatliche Rente, mir daher egal. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn Du beruflich mit zur Klassenfahrt musst, also Lehrer oder Begleitperson bist, ist das eine Dienstreise.
Eltern einen Kindes können da nichts absetzen.
freundliche Grüße
Martin
Versuche, eine Art Bildungsreise daraus zu machen. Zb durch einen Sprachkurs am Ziel der Reise, oder sonstiges Bildungsprogramm. Aus den Unterlagen, Quittungen, Nachweisen muss dann dfeutlich drtaus hervorgehen, dass nciht Spass, Freizeit, Urlaub überwogen, sondern Bildung, Fortbildung Der Nachweis wird schwer zu führen sein. Angenommen, dein Kind macht eine Ausbildung zum Weinbauern, wird der Trip nach Rüdesheim absetzbar sein ;-)
Wenn die Klassenfahrt beinhaltet, das Wissen den Kindern übermittel wird und es sich halt nicht nur um ein Landschulheim mit Tagesausflügen handelt, dann könnte die Sache interessant aussehen. Denn dann sind Kosten für die Weiterbildung entstanden und nicht für "Ferien". Evtl. auch Sonderausgaben. Wird aber wahrschinlich nicht unbedingt akzeptiert. Ein Versuch mit einer guten Begründung ist aber drin. Ich werde meine Steuerberarterin jedenfalls das mal vorsetzen.
Na ja erwartest du, dass wir die Kosten deiner Kinder tragen? Da sind doch eher die Eltern zuständig und nicht die Gemeinschaft.