Ist eine Geruchsbelästigung im Haus ein Grund zur Ermahnung des Mieters?
Wir vermieten mit einem zweiten Besitzer ein ZFH. Ein Mieter (unserer) hat das EG, einer den 1. Stock. Allerdings hat der obere Mieter einen Kellerabteil direkt beim Eingang des Hauses. Im Eingangsvereich (für beide Mieter gemeinsam) ist ein starker Geruch vorhanden (wie Pferdestall) , wahrscheinlich hat der obere Mieter in seinem Kellerabteil Reitsachen drinnen , und lüftet den Keller nicht ausreichend, obwohl 3 Fenster vorhaben wären. Der untere Mieter hat sich (noch) nicht beschwert, wir aber als 50 % Besitzer, machen uns Sorgen, dass dieser Geruch lange bleiben könnte. Der zweiter Vermieter will nichts unternehmen. Da der Eingang uns zu 50 % gehört, können wir aktiv werden?
Was steht denn die Lüftung von Kellerräumen betreffend in der Teilungserklärung, nicht dass da Gebäudeschäden entstehen?
Leider nichts.
6 Antworten
der soll seinen keller lüften, und dazu braucht es keine Ermahnung, sondern erstmal eine einfache Bitte. Es stinkt im Eingangsbereich und da darf man was sagen.
Alles andere ist dann schon eine juristische Angelegenheit, und da kann ich nur hoffen, du bist in Haus- und grundstücksverein, da kann man solche Fragen stellen und auch korrekte Auskünfte bekommen.
Dem Miteigentümer ist es egal. Und der Mieter hat sich unten noch nicht beschwert. Davon, dass die nichts riechen, im Sinne von: es ist kein Geruch vorhanden steht gar nichts. Das ist in meinen Augen ein Unterschied.
Wenn es deine Wohnung wäre, würdest du so nicht reden und auch bei mir lautet der Tipp: erst mal bitten, ordentlich zu lüften.Wenn du genau weisst, dass nach evt. Auszug dieses einen Mieters der Geruch sich nach einigen Wochen wieder verflüchtigt, dann schreib das einfach. Ich weiss es nicht.
Ich habe auch nicht geschrieben, dass Haus- und Grund etc. vermitteln sollen, sondern dass er dort korrekte Auskünfte bekommen kann.
Das hört sich für mich komisch, Besitzer sind aber doch die jeweiligen Bewohner (hier die Mieter), wie sollten die vermieten können?
Es werden Eigentümer sein, die sich gestört fühlen, also mögen die den Verwalter der WEG einbinden oder in die TE schauen, was sie da zu diesem Thema vereinbart haben.
Zur Not bekommt der andere ET eine Filter-/Lüftungsanlage allein auf Eure Kosten. Ist ja nach dem neuen Gesetz möglich.
Viel Glück.
lieber samirawien: sei so gut, und lasse dich nicht beirren. Ich bleibe dabei. Mieter bitten zum lüften und zeitgleich kannst du dir korrekte Auskünfte geben lassen vom Haus- Grund etc. Wenn die Geruchsbelästigung nicht gross ist, hast du keine Chance. Aber da wir nicht beurteilen können, ob deine Nase nur fein ist oder was damit ist, musst du das entscheiden.
ich vermute mal, dass der Geruch nach evt. Auszug des Mieters wieder vorbei geht nach einiger Zeit. Aber offentsichtlich weiss das hier keiner, auch ich nicht. Auch hier kannst du mal Fachleute fragen - das sind wir nicht. Auf diese Kernfrage braucht es eine Auskunft. Ist diese positiv, brauchst du nur mal dem Mieter sagen: lüften. Dazu ist er verpflichtet in der Wohnung zumindest. Ich VERMUTE mal auch im Keller!.
Warum sprecht ihr ihn nicht als Erstes mal an? Vermutlich merkt der Mieter das nicht oder findet den Geruch sogar angenehm
Zudem sieht ja nicht einmal der Miteigentümer einen Handlungsbedarf.
Dauerhafte Geruchsbelästigungen müssen nicht hingenommen werden.
Sprecht ihn darauf an, damit er Abhilfe schafft.
Wer soll schaffen, wenn der Miteigentümer keinen Handlungsbedarf sieht und auch der andere Bewohner nicht gestört ist?
Die beiden Eigentümer mögen ihren Verwalter einbinden und in die TE schauen. Vielleicht muss ja nur eine Lüftungsanlage eingebaut werden, kann der Mieter nicht.
Immer der, der beschwert ist, also unter der Geruchsbelästigung leidet.
Der schafft es ja eben nicht.
Besucher, denen die Gerüche nicht passen, dürfen gerne wegbleiben, wenn alle anderen Bewohner und zuständige Miteigentümer den für gut halten.
Naja, der Miteigentümer riecht nichts, sieht auch keinen Handlungsbedarf, die weiteren Bewohner auch nicht. Da wird unser Haus- und Grund auch schlecht vermitteln können.