TÜV verpennt, zwangsstillegung aufschieben?
Hi, ich habe meine HU verpennt die im März fällig gewesen wäre. Als es mir aufgefallen ist bin ich direkt am nächsten Tag zum TÜV gefahren, der mir dann gesagt hat das eine Feder gebrochen ist. Dieser hat mir nun 4 Monate zur Nachbesserung Zeit gegeben. Heute (1 Woche später) liegt ein Brief im Briefkasten, in dem Steht das ich jetzt noch 4 Tage Zeit habe um eine Mängelbeseitigung nachzuweisen und wenn ich diese Frist nicht einhalte wird mein Auto abgemeldet. Leider ist das nicht möglich weil die Werkstatt die fehlenden Teile momentan nicht auf Lager hat. Gibt es nun eine Möglichkeit diese Frist zu verlängern?
Grüße
4 Antworten
Völliger Blödsinn. Erstens hat man zur Mängelbeseitigung vier Wochen Zeit, bevor eine neue HU statt einer Nachuntersuchung fällig wird und zweitens schickt der TÜV deshalb keine Briefe mit Androhung einer Zwangsstilllegung.
Und wenn die Werkstatt innerhalb vier Wochen keine Federn für ein gängiges Fahrzeug beschaffen kann, würde ich mal woanders vorstellig werden.
Der Brief kommt nur leider nicht vom TÜV sondern vom Landratsamt, KFZ-Zulasungsstelle. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen.
Da gibt es nichts aufzuschieben die ziehen das mit der Zwangs-Abmeldung durch dann kommt
die Polizei oder das Ordnungsamt klebt ROTEN ZETTEL auf die Frontscheibe im Sichtfeld so das man das nicht übersehen kann das man das Fahrzeug entstempelt hat und ab sofort nicht mehr fahren darf
sonst wird es sehr teuer für dich so ist einem Freund ergangen der hatte auch verpennt der bekam Mängel karte und da ist max 7-10 Tage Zeit TÜV nachzuweisen und war man beim TÜV so hat man nur 4 Wochen Zeit nicht 4 Monate bis zur Nachprüfung .
Und das mit dem Teil ist eher eine Ausrede oder ist das so ein Exot an Fahrzeug .
Ich meine natürlich 4 Wochen, habe mich verschrieben
Der Brief kommt nur leider nicht vom TÜV sondern vom Landratsamt, KFZ-Zulasungsstelle. Hätte ich vielleicht erwähnen sollen.
dann rufe Da mal freundlich
(!)an & versuche es zu klären
Dieser hat mir nun 4 Monate zur Nachbesserung Zeit gegeben.
Kann definitv nicht sein !
Nach Punkt 3.1.4.3 der Anlage VIII zu §29 StVZO müssen erhebliche Mängel unverzüglich behoben werden und das Auto zur Nachkontrolle innerhalb von 1 Monat nach dem Tag der HU vorgestellt werden.
Die Feder ist also UNVERZÜGLICH zu erneuern, lediglich für die Nachkontrolle hast Du einen Monat gerechnet vom Tag nach der HU an Zeit. NICHT für die Mängelbehebung.
Eine Fristverlängerung kann Dir weder TÜV noch DEKRA oder wer einräumen, denn die Frst ist Gesetzesgrundlage und keine Geschäftsbedingung der Prüforganisation.
Siehe Anlage VIII zu §29 StVZO Punkt 3.1.4 und 3.1.4.3
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html