Kann mir der TÜV wegen einer fehlenden Kopfstütze,die Plakette verwehren?
Bei meinem 20Jahre alten Audi,fehlt eine hintere Kopfstütze.Beim TÜV wurde dies jetzt bemängelt.Vor 2Jahren ging alles glatt.Das Auot wird ausschließlich von mir gefahren,auf dem Rücksitz hat bisher noch nie jemand gesessen.Auch nach intensiver Suche nach einem Ersatz,habe ich keine Kopfstütze gefunden.Bin ziemlich ratlos.
6 Antworten
Kleiner Tip: führe Deine Möhre bei DEKRA, KÜS oder GTÜ vor. Mit einem älteren Wagen hat man beim TÜV nur Ärger. Anscheinend ist Dein Auto technisch völlig in Ordnung, sodaß der TÜV-Mensch solange gesucht hat, bis er die fehlende Kopfstütze entdeckt hat.
Wenn das Auto serienmäßig welche hat brauchst du sie beim Tüv. Da brauchst du garnicht diskutieren. Kopfstützen sind in Deutschland Pflicht.
Keine Ahnung wo Du wohnst, aber bei jedem gut sortierten Autoverwerter müsste doch eine Kopfstütze für kleines Geld zu finden sein - gerade für Audi - ist ja nicht gerade ein Exot.
Ich kenn mich mit Autos und Tüv eigentlich nicht aus, aber wenn der Audi eine Kopfstütze hatte, muss die wahrscheinlich auch dran sein.
Dem Prüfer wird es egal sein ob da oft oder nie jemand Sitzt, der macht auch nur seinen Job.
Das Auot wird ausschließlich von mir gefahren,auf dem Rücksitz hat bisher noch nie jemand gesessen
Absolut bedeutungslos !!!
Wenn der TÜV die Stütze haben will, dann mußt Du die irgendwie besorgen. Oder Dir für 2 Stunden leihen :-)