Aushändigung der Post Mieter?
Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten ein Gebäude geerbt, das gewerblich genutzt wurde und noch wird. Leider bin ich in dieser Thematik noch nicht wirklich fit drin.
Vor über einem Monat hatte ich einen Interessenten vor Ort, der ein Büro zum August anmieten wollte, da er aber die Firma anmeldet und auf die Adresse, bräuchte er zumindest schon mal den Briefkasten und wollte dafür auch einen Monat zahlen.
Da ich damals noch naiv war, ging das OK für mich und habe den Briefkasten etikettiert. Das Geld für den Briefkasten habe ich nie bekommen, es kam aber so einiges an Post.
Nun will der Mieter für Mitte August anmieten und die Post haben. Habe ihm gesagt, dass er die Post erst bekommt, wenn er den Mietvertrag zum 13.08. unterschrieben hat, Kaution gezahlt hat sowie die anteilige Miete.
Dieser meinte, das wird er nachholen, bis zum 15.8., aber sich rechtliche Schritte vorbehält, wenn Probleme entstanden sind oder entstehen werden durch meine Verhinderung der Aushändigung der Post, da es sein Eigentum sei.
Ich bin schon am überlegen, dass Objekt zu verkaufen, da mir die Erfahrung wirklich komplett fehlt. Hoffe ihr könnt mir zumindest bei diesem Punkt einen Ratschlag geben, ob der "zukünftige" Mieter gegen mich rechtliche Schritte einleiten kann.
7 Antworten
Wie brido schon sagte: Post zurück an Absender. Noch wohnt er ja nicht offiziell dort, bzw. hat keine Räumlichkeiten angemietet. Wenn der jetzt schon so anfängt, dann sind Probleme vorprogrammiert :-(.. Du solltest über den Einsatz einer Hausverwaltung nachdenken. Die Kosten legst du dann auf die Mieter wieder um (wenn das geht, bin nicht so bewandert im Mietrecht) und dir überlegen, ob du zukünftig Zeitverträge machst. So kannst du die Mieter erstmal "prüfen".
Danke für die Info!
Das Tolle am Gewerbemietrecht ist ja, dass der Mieter längst nicht so gut wie im gängigen Wohnmietrecht geschützt ist. Ich schlage eine gesetzliche, ausserordentliche fristlose Kündigung vor. Der Mieter scheint ja noch keinen einzigen Cent Miete gezahlt zu haben.
Die Post zurück an den Absender: "Empfänger unbekannt". Schliesslich hat er ja seinen Briefkasten nicht gezahlt.
Mein Vorschlag: Gehe zu einem versierten Rechtsanwalt, der sich auskennt. Du findest solche, wenn Du zum Verein Haus und Grund in Deiner Nähe gehst. Das würde ich sowieso vorschlagen, um in die Thematik rein zu kommen, auch wenn Du am Ende nur verkaufst.
Du hast auf deinem Eigentum eine Briefkastenfirma beheimatet. Verhältnisse wie auf den Kaymanisland. Vielleicht machst du dich der kriminellen Mithilfe bei einer Geldwäsche schuldig? Aber das sind hier nur Vermutungen.
Deine Aufgaben: Prüfung der Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt der Kommune, wenn bestätigt, Mietvertrag mit Mietbeginn 01. Juli 2018 ausfertigen, Miete für Juli auf 50% beschränken, rückwirkend Mietzahlung nachweisbar schriftlich anmahnen, Zeugen benennen, die den Mietvertragsabschluss auch bezeugen können, wenn der Mieter behauptet keinem MV abgeschlossen zu haben. Darauf hinweisen, dass eine schriftliche fristlose Kündigung spätestens nach dem 3.8.18 erfolgt, wenn die Miete für Juli und August nicht bezahlt wird.
Die vom Briefkasten geschluckte Post kannst du dir nicht ansehen, weil ja der Briefkasten ein vermieteter Gegenstand seit dem 1.7.18 ist. Den Schlüssel zum Briefkasten hat der Mieter nicht übernommen. Es gibt dazu keinen Beleg.
Die Post ist nicht Eigentum des Mieters sondern der Absender, die beweisen müssten, dass sie Post auf normalen Weg an deinen Mieter geschickt haben, falls hier vertragliche Konsequenzen aufgrund der unsicheren Mietlage für dich entstehen.
Der Mieter ist bereits jetzt im Verzug. Er will vermutlich die 1,5 Monatsmieten einsparen und die Post in erpresserischer Weise dennoch bekommen.
Gibt es keine positiven Nachrichten von dem Mieter, dann Briefkasten abschrauben und bei deinem Rechtsanwalt hinterlegen, die Kündigung durchziehen!
Post einbehalten kann ganz schnell nach hinten losgehen, das solltest Du bleiben lassen.
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig, sie sind nur Betriebsausgaben/Werbungskosten im steuerlichen Sinne.