Ist eine Bankauskunft für den Vermieter zulässig/legal?

7 Antworten

Du hast Die Wohnung schon gekündigt, obwohl Du noch keine feste Zusage hast?

Der Vermieter wurde durch seinen Nachbarn verunsichert und von anderen verlangt er keine Bankauskunft?

Da muss es doch einen Grund dafür geben, warum er sich so verunsichern läßt. Wie auch immer. Frag doch mal Deinen künftigen Vermieter, was er sich an zusätzlichen Informationen noch erwartet und erkläre ihm ehrlich Deine finanzielle Situation.

Wenn ihm das nicht reicht und Du die Bankauskunft nicht vorlegen willst, dann lass es und such Dir eine andere Wohnung.

Liegt Dir aber soviel an der Wohnung, weshalb solltest Du dann so geheimnisvoll tun, wenn die Auskunft in Ordnung sein wird?

LauraSG 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 19:04

Sein Nachbar ist auch Vermieter, drangsaliert seine Mieter.

Wusste ich vorher nicht.

Hab ich jetzt erst erfahren.

LauraSG 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 18:59

Ich habe eine feste Zusage, mündlich und per Email.

Bin mit persönlichen Daten sehr vorsichtig.

Meine finanzielle Situation ist ok, bin selbständig.

Schufa ohne Einträge.

bwhoch2  14.06.2018, 22:17
@LauraSG
bin selbständig

Dann ist es doch klar, warum er eine Bankauskunft will. Als Selbständiger solltest Du umso offener sein, wenn Du ohne Vorbehalte des Vermieters in ein Mietverhältnis willst.

Da gibt es keine §§ die es dem Vermieter verbieten oder erlauben. Aber wenn du die Wohnung mieten möchtest wirst du darauf eingehen müssen.

Deshalb brauch der Vermieter ja auch deine Einwilligung.

LauraSG 
Beitragsersteller
 14.06.2018, 18:16

Ich hab einen Schufa BonitätsCheck, das muss doch reichen, oder?

Maximilian112  14.06.2018, 18:19
@LauraSG

Wenn es dem Vermieter reicht ist alles iO.

Wenn nicht wird er bedauern das die Wohnung leider schon weg ist. Es sind schon viele Vermieter auf Mietschulden sitzen geblieben, manchmal nicht nur Mietschulden.

NoName08154711  14.06.2018, 18:20
@LauraSG

Das entscheidet Dein (zukünftiger) Vermieter, nicht Du.

Du bist nicht verpflichtet, eine Bankauskunft zu besorgen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir die Wohnung zu vermieten. Je nachdem, wer dringenderen Bedarf hat, kann er auf die Bankauskunft verzichten oder auf dich als Mieter.

Natürlich bist du nicht verpflichtet eine Bankauskunft zu erteilen.

Dass dein Vermieter darum bittet (und dich bei Ablehnung dessen als Mieter ablehnt) ist jedoch vollkommen legitim.