Schriftliche Missbilligung
Guten Tag,
vorab ist zu sagen, ich bitte um qualifizierte Antworten die belegbar sind und nicht Antworten à la "Der Lehrer hat immer Recht und du hast dich im zufügen". Diese Antworte helfen mir nicht weiter...
Klasse: 9 Bundesland: SH Schule: Gymnasium
Folgender Vorfall: Unser Lehrer "hechtet" 5 Min vor Schulschluss aus dem Klassenraum, ohne nur irgendwas zu sagen. Nun kamen nach ca. 1-2min Mitschüler aus den Computerräumen zogen sich ihre Jacken an und meinten wir dürfen gehen. Ich dachte: "Ok, es ist gleich Schluss, der Lehrer ist weg und die Anderen meinen wir dürfen gehen." Demnach haben wir uns nun auch auf dem Weg gemacht. 1 Min vor dem Klingeln(wo wir schon weg waren) kam der Lehrer wieder und Schüler die etwas trödelig waren berichteten uns, dass wir nun eine Schriftliche Missbilligung bekommen würden. Der Lehrer hat uns nicht darauf angesprochen, aber heute ist diese Missbilligung tatsächlich in der Post.
Nun zu meinen Fragen: Darf der Lehrer einfach eine Missbilligung losschicken, ohne einen vorher zu informieren bzw. darauf anzusprechen. Ist diese Missbilligung überhaupt Rechtens. Was kann ich gegen diese Missbilligung unternehmen ?
Ich habe schon was rausgesucht, kann ich dieses verwenden ? Er hat ja seine Aufsichtsplicht verletzt...
Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, während des Aufenthalts auf dem Schulgelände in der Unterrichtszeit und bei sonstigen Schulveranstaltungen durch Lehrkräfte zu beaufsichtigen. Durch die Beaufsichtigung sollen die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund normaler altersgemäßer Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, deren Auswirkungen sie aufgrund ihrer Entwicklung in der Regel nicht abzuschätzen vermögen. Zur Beaufsichtigung und zur Unfallverhütung können Schülerinnen und Schülern Weisungen erteilt werden.
3 Antworten
Mal eine Antwort aus erster Hand: Der Lehrer darf euch Aufgaben geben und kurzfristig die Klasse verlassen, z.B. um zu kopieren, oder auch ein wichtiges Telefonat führen. Fakt ist, dass die Klasse durch die Aufgabenstellungen beschäftigt und daher im Rechtssinne als beaufsichtigt gilt, auch wenn die Lehrkraft nicht im Raume ist. Der Schulleiter wird ihn auch deshalb nicht maßregeln, da das Lehrerverhalten nicht zu beanstanden ist. Die erzieherischen Maßnahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft. Sie ist nicht mit Ordnungsmaßnahmen zu verwechseln, die Sache der Klassenkonferenz sind.
Auch dies eine völlig korrekte Antwort!
Ich denke das geht nur über ein Gespräch mit dem Schulleiter, eine Klassenkonferenz oder soetwas.. wenn er ohne was zu sagen einfach aus der klasse spaziert finde ich nicht das ihr etwas falsch gemacht habt, zumal ja eh fast schluss gewesen wäre
Der Lehrer darf während der Unterrichtszeit den Klassenraum kurzfristig verlassen, wenn es aus schulischen Gründen notwendig ist. Rechtfertigen muss er sich bei seinen Schülern nicht und braucht sich auch bei ihnen nicht abzumelden.
Er darf natürlich die Missbilligung an die Eltern schicken, ohne Euch vorher zu informieren. Da der Sachverhalt eindeutig war (Ihr habt den Klassenraum vor Unterrichtsschluss verlassen), erübrigte sich seiner Meinung nach ein klärendes Gespräch. Ob sein Verhalten diplomatisch war, darüber lässt sich streiten.
Mit dem Text, den Du rausgesucht hast, haust Du Dich selbst k.o.: Ihr habt doch durch Euer Verschwinden erst eine Situation geschaffen, in der es ihm bei seiner Rückkehr gar nicht (mehr) möglich war, Euch zu beaufsichtigen mit all den im Text genannten Folgen. Wenn Du Dir die noch einmal durchliest, dann befindet Ihr Euch alleine im Klassenraum zudem noch in einem relativ geschützten, also gefahrlosen Raum.
Die Schüler aus den Computerräumen haben nicht zu entscheiden, ob und wann Ihr gehen dürft. Das Klingelzeichen signalisiert das Ende der Stunde, nicht andere Mitschüler.
Sehr gute und völlig korrekte Antwort!