Ist ein zukünftiger Vermieter berechtigt, Auskünfte bei Ämtern einzuholen?

7 Antworten

NEIN!!!!!!!!!! Darf er nicht.Falls Daten rausgegeben werden, ist das Amtsmißbrauch.(Datenschutz)

quietprof  22.01.2010, 09:21

Dann schau mal auf die Klauseln der Selbstauskunft. Die neueren haben die Klausel, dass man sich einverstanden erklärt, entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz, seine Daten für die weitere Verwendung freizugeben und das der Vermieter das Recht hat zur Einholung von notwendigen Informationen . Hier findest Du weitere Informationen: http://www.miettourist.de/downloads/DieSelbstauskunftdes_Mieters.pdf

aus datenschutzrechtlichen gründen darf kein amt auskünfte geben, er kann sich höchstens eine schufa-auskunft holen, aber auch nur wenn du unterschrieben hast das du damit einverstanden bist

quietprof  22.01.2010, 09:12

Abgesehen von einem Adressabgleich. Diese Information kann er z.B. durch das Einwohnermeldeamt beziehen, um nachzuprüfen, ob die Angaben übereinstimmen.

LupoWF  22.01.2010, 09:14
@quietprof

nein, an privatpersonen darf das eiwo auch solche auskünfte nicht geben bzw. darf sie nicht mit privatpersonen abgleichen, da könnte ja auch der stalkende ex anrufen und nachfragen, datenschutz bleibt datenschutz

kiramarie  22.01.2010, 09:16
@LupoWF

Oh, doch - das darf das Einwohnermeldeamt. Kostet nur eine kleine Gebühr.

LupoWF  22.01.2010, 09:18
@kiramarie

naja, ich weiß was ich weiß, glaubt es oder nicht, ich erzähle das nicht auf blauen dunst, das eiwo darf keine auskünfte geben, nur an behörden ect., kannst es ja gern mal versuchen

quietprof  22.01.2010, 09:22
@LupoWF

@LupoWF Sorry, aber es ist tatsächlich so. Du erhälst sogar als Privatperson gegen einen Unkostenbeitrag von jedem Einwohnermeldeamt Auskünfte, egal, ob Du einen ehemaligen Schüler suchst oder denen sonstwas erzählst.

lisaImarie 
Beitragsersteller
 22.01.2010, 10:02
@MarillionBerlin

MarillionBerlin: deine Antwort hat mir geholfen.Danke. Schade das du nur ein Kommentar gegeben hast.

LupoWF  22.01.2010, 10:04
@lisaImarie

@ lisamarie: wen meinst du denn? mich?Marillion?oder jemand anderen?

Nein ist er nicht, eine Schufa auskunft darf er jedoch holen

kiramarie  22.01.2010, 09:17

Aber dafür braucht er die Einwilligung.

Redgirlfan  22.01.2010, 09:24
@kiramarie

Da wäre ich mir gar nicht so sicher jedes große versandhaus guckt da rein wenn du zum ersten mal was auf rechnung bestellst und die fragen dich vorher nicht

firstguardian  22.01.2010, 09:39
@Redgirlfan

Schufa-Auskünfte erhalten nur Firmen, die der Schufa angeschlossen sind und diese Firmen lassen sich vom Kunden schriftlich dazu ermächtigen; sonst gibt es keine Auskunft!

mucke60  02.02.2010, 17:58
@firstguardian

richtig, ohne Einwilligung bekommt ein Vermieter keine Schufaauskunft

NEIN; das wäre ja noch schöner, oder sind wir schon so weit, dass arme Menschen überhaupt keine Rechte mehr haben???

Ich weiß ja nicht, was für Einkünfte er einholen will, aber Schufa ist heute häufig schon normal. Mein letzter Vermieter, ein großes Wohnungsbauunternehmen, hat nicht nur bei der Schufa Auskünfte eingeholt. Ich musste von meinem vorherigen Vermieter Belege beibringen, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Dann haben die sich meine Alte Wohnung, in der ich ja noch wohnte, angesehen, um zu gucken, ob ich kein Messi bin. Der Nachweis über ein geregeltes Einkommen war selbstverständlich. Wenn ich meine Zustimmung verweigert hätte, hätte ich die Wohnung eben nicht bekommen. Ich hatte damit kein Problem, bei mir war ja alles in Ordnung.