Ist ein zukünftiger Vermieter berechtigt, Auskünfte bei Ämtern einzuholen?
Mein zukünftiger Vermieter, mit dem noch kein Vertrag abgeschlossen wurde, hat sämtliche Daten von mir zugeschickt bekommen. Darf er nun bei den Ämtern Erkundigungen über mich einholen?
Wenn ja, inwieweit darf ein Amt Auskunft geben?
7 Antworten
NEIN!!!!!!!!!! Darf er nicht.Falls Daten rausgegeben werden, ist das Amtsmißbrauch.(Datenschutz)
Dann schau mal auf die Klauseln der Selbstauskunft. Die neueren haben die Klausel, dass man sich einverstanden erklärt, entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz, seine Daten für die weitere Verwendung freizugeben und das der Vermieter das Recht hat zur Einholung von notwendigen Informationen . Hier findest Du weitere Informationen: http://www.miettourist.de/downloads/DieSelbstauskunftdes_Mieters.pdf
aus datenschutzrechtlichen gründen darf kein amt auskünfte geben, er kann sich höchstens eine schufa-auskunft holen, aber auch nur wenn du unterschrieben hast das du damit einverstanden bist
nein, an privatpersonen darf das eiwo auch solche auskünfte nicht geben bzw. darf sie nicht mit privatpersonen abgleichen, da könnte ja auch der stalkende ex anrufen und nachfragen, datenschutz bleibt datenschutz
Oh, doch - das darf das Einwohnermeldeamt. Kostet nur eine kleine Gebühr.
naja, ich weiß was ich weiß, glaubt es oder nicht, ich erzähle das nicht auf blauen dunst, das eiwo darf keine auskünfte geben, nur an behörden ect., kannst es ja gern mal versuchen
@LupoWF Sorry, aber es ist tatsächlich so. Du erhälst sogar als Privatperson gegen einen Unkostenbeitrag von jedem Einwohnermeldeamt Auskünfte, egal, ob Du einen ehemaligen Schüler suchst oder denen sonstwas erzählst.
@Lupo:
Da hast du in der Tat unrecht wie du anhand meines Formulares siehst. Die Auskunft kann jeder Bürger gegen Zahlung von ca. 6-8 Euro bekommen!
MarillionBerlin: deine Antwort hat mir geholfen.Danke. Schade das du nur ein Kommentar gegeben hast.
@ lisamarie: wen meinst du denn? mich?Marillion?oder jemand anderen?
Nein ist er nicht, eine Schufa auskunft darf er jedoch holen
Aber dafür braucht er die Einwilligung.
Da wäre ich mir gar nicht so sicher jedes große versandhaus guckt da rein wenn du zum ersten mal was auf rechnung bestellst und die fragen dich vorher nicht
Schufa-Auskünfte erhalten nur Firmen, die der Schufa angeschlossen sind und diese Firmen lassen sich vom Kunden schriftlich dazu ermächtigen; sonst gibt es keine Auskunft!
richtig, ohne Einwilligung bekommt ein Vermieter keine Schufaauskunft
NEIN; das wäre ja noch schöner, oder sind wir schon so weit, dass arme Menschen überhaupt keine Rechte mehr haben???
Ich weiß ja nicht, was für Einkünfte er einholen will, aber Schufa ist heute häufig schon normal. Mein letzter Vermieter, ein großes Wohnungsbauunternehmen, hat nicht nur bei der Schufa Auskünfte eingeholt. Ich musste von meinem vorherigen Vermieter Belege beibringen, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Dann haben die sich meine Alte Wohnung, in der ich ja noch wohnte, angesehen, um zu gucken, ob ich kein Messi bin. Der Nachweis über ein geregeltes Einkommen war selbstverständlich. Wenn ich meine Zustimmung verweigert hätte, hätte ich die Wohnung eben nicht bekommen. Ich hatte damit kein Problem, bei mir war ja alles in Ordnung.
Abgesehen von einem Adressabgleich. Diese Information kann er z.B. durch das Einwohnermeldeamt beziehen, um nachzuprüfen, ob die Angaben übereinstimmen.