Erledigter Schufa Eintrag; Partner positive Einträge....Vermieter
Hallo ihr lieben,
mein Partner und ich können uns kommende Woche ein Mietshaus anschauen. Der (rivate) Vermieter sagte am Telefon, dass er gerne eine Selbstauskunft von uns hätte. Kein Problem dachte ich. Gestern kamen dann unsere Auskünfte. Bei meinem Partner ist alles gut, bei mir leider nicht. Ein Eintrag. Erledigt. Von 2013. Ging um 230 €. Ging ewig hin und her.Fristversäumniss etliche Gebühren. Musste dann Letzten endes doch zahlen. Habe ich ja auch gemacht. Wirbwerden offen damit umgehen. Haben ja eigentlich nichts zu verbergen. Was meint ihr, sollen wir vorsichtshalber eine Bescheinigung vom jetztigen Vermieter einholen, in der steht, dass wir keinerlei Mietschulden, Nebenkostenschulden o.ä haben?! Oder stehen unsere Chancen gen Null? Liebe Grüße
6 Antworten
Vorvermieterbescheinigung ist immer gut. Wegen der 230€ sagst du einfach, dass es schon bezahlt ist und du gar nicht wusstest, dass du den Eintrag hast und dass du die Löschung beantragt hast. Und such mal einen Beleg raus, dass du das bezahlt hast und nimm das mit.
Dann ist doch gut. Würde dann sagen, dass die Löschung beantragt ist.
In der Selbstauskunft ist vermerkt, dass der Betrag ausgeglichen ist. S
Die Bestätigung eures aktuellen Vermieters kommt immer gut. Und ist ja auch nur ein formloses Schreiben. Aber wegen 230 Euro würde ich mir keine Sorgen machen und nicht anfangen beim Bsichtigungstermin rumzustammeln. Das bauscht es nur unnötig auf.
D.h? Garnicht genauer darauf eingehen und dem potentiellen neuen Vermieter die Auskünfte Kommentar los geben?! Oder wie meinst du das? LG
Lieber machen. Das macht einen guten Eindruck. Wer ehrlich ist dem vertraut man auch leichter. Und wenn dir jemand bestätigt, daß ihr euren Zahlungen nachkommt, dann sollte er auch kein Problem haben. Und wenn du auch wegen deinem Eintrag ehrlich bist, ist das auch nur von Vorteil. Viel Glück bei eurem Vorhaben
Damit wird der Vermieter kein Problem haben.
Was für ein Eintrag ist es genau? Wenn er erledigt ist und es sich nicht um einen Mahnbescheid oder dergleichen handelt, müsste er eigentlich gelöscht werden.
Die automatische Löschung ja. Man kann aber eine vorherige Löschung beantragen, siehe FAQ der SCHUFA.
Leider kann man die Einträge erst nach drei Jahren löschen.
Was ist es denn für ein Eintrag?
Es handelt sich um einen 'Verstoß gegen eine Vertragsabwicklung'
Was meint ihr, sollen wir vorsichtshalber eine Bescheinigung vom jetztigen Vermieter einholen, in der steht, dass wir keinerlei Mietschulden, Nebenkostenschulden o.ä haben?! Oder stehen unsere Chancen gen Null?
Bescheinigung ist bestimmt gut.
Nein. Auch bei Erledigung erfolgt die Löschung erst drei Jahre nach der Erledigungsmeldung. Und dabei ist es egal, ob der Eintrag auf einer Titulierung beruht oder nicht.