Erledigter Schufa Eintrag; Partner positive Einträge....Vermieter

6 Antworten

Vorvermieterbescheinigung ist immer gut. Wegen der 230€ sagst du einfach, dass es schon bezahlt ist und du gar nicht wusstest, dass du den Eintrag hast und dass du die Löschung beantragt hast. Und such mal einen Beleg raus, dass du das bezahlt hast und nimm das mit.

Dunno2010  12.12.2014, 12:15

Dann ist doch gut. Würde dann sagen, dass die Löschung beantragt ist.

odassenav 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 12:14

In der Selbstauskunft ist vermerkt, dass der Betrag ausgeglichen ist. S

Die Bestätigung eures aktuellen Vermieters kommt immer gut. Und ist ja auch nur ein formloses Schreiben. Aber wegen 230 Euro würde ich mir keine Sorgen machen und nicht anfangen beim Bsichtigungstermin rumzustammeln. Das bauscht es nur unnötig auf.

odassenav 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 11:28

D.h? Garnicht genauer darauf eingehen und dem potentiellen neuen Vermieter die Auskünfte Kommentar los geben?! Oder wie meinst du das? LG

Lieber machen. Das macht einen guten Eindruck. Wer ehrlich ist dem vertraut man auch leichter. Und wenn dir jemand bestätigt, daß ihr euren Zahlungen nachkommt, dann sollte er auch kein Problem haben. Und wenn du auch wegen deinem Eintrag ehrlich bist, ist das auch nur von Vorteil. Viel Glück bei eurem Vorhaben

Damit wird der Vermieter kein Problem haben.

Was für ein Eintrag ist es genau? Wenn er erledigt ist und es sich nicht um einen Mahnbescheid oder dergleichen handelt, müsste er eigentlich gelöscht werden.

FordPrefect  12.12.2014, 11:35

Nein. Auch bei Erledigung erfolgt die Löschung erst drei Jahre nach der Erledigungsmeldung. Und dabei ist es egal, ob der Eintrag auf einer Titulierung beruht oder nicht.

BrainBackup  12.12.2014, 11:38
@FordPrefect

Die automatische Löschung ja. Man kann aber eine vorherige Löschung beantragen, siehe FAQ der SCHUFA.

odassenav 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 11:26

Leider kann man die Einträge erst nach drei Jahren löschen.

BrainBackup  12.12.2014, 11:27
@odassenav

Was ist es denn für ein Eintrag?

odassenav 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 11:43
@BrainBackup

Es handelt sich um einen 'Verstoß gegen eine Vertragsabwicklung'

Was meint ihr, sollen wir vorsichtshalber eine Bescheinigung vom jetztigen Vermieter einholen, in der steht, dass wir keinerlei Mietschulden, Nebenkostenschulden o.ä haben?! Oder stehen unsere Chancen gen Null?

Bescheinigung ist bestimmt gut.